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Home / Altersvorsorge / Berufsunfähigkeitsversicherung / Änderungen bei der Eigenheim-Riester-Rente, Berufsunfähigkeit und Sparverträgen

Änderungen bei der Eigenheim-Riester-Rente, Berufsunfähigkeit und Sparverträgen


Auch Gesetze, die in den vergangenen Jahren nicht explizite zum Thema „Rente“   eingeführt wurden, haben Auswirkungen auf die Altersvorsorge – leider oft auch negative. Um die Bemühungen der Bürger zur privaten Absicherung ihrer Einnahmen im Alter nicht durch die Hintertür wieder zu beeinträchtigen, haben die Finanzexperten der CDU einige Änderungen vorgeschlagen.

Die so genannte zweite Säule der Altersvorsorge, in der die Bürger privat, aber mit staatlicher Hilfe Kapital bilden, soll stärkere Impulse geben und effektiver genutzt werden. Nur so können die 30 Millionen Rentner des Jahres 2030 auf eine ausreichende Versorgung hoffen. Die staatliche Rente allein wird zu diesem Zeitpunkt nicht mehr ausreichen. Um die vorhandenen Mittel besser zu nutzen, sind Änderungen bei der Eigenheim-Riester- Rente, bei der Berufsunfähigkeit und bei der Behandlung von Sparverträgen vorgesehen.

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Die zum 1. Januar 2009 eingeführte Abgeltungssteuer, bei der ein Einheitssatz von 25 Prozent Zinsen auf Kapitalerträge direkt von den Banken abgeführt wird, belastet Wertpapiere fortlaufend. Analog der Regelung bei Lebensversicherungen, soll dieser Satz um 50 Prozent reduziert werden, wenn die Anlage eindeutig für die Altersvorsorge vorgesehen ist. Das gilt  dann, wenn der Sparvertrag über einen Zeitraum von mindestens 12 Jahren abgeschlossen und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres wird.

Die Bedingungen bei Berufsunfähigkeit und Eigenheimrente sollen verbessert werden.  So soll die staatliche Förderung bei der Berufsunfähigkeits- Vorsorge wieder eingeführt werden. Das bestehende private Angebot ist zu teuer, insbesondere für jüngere Menschen besteht kaum ein Anreiz. Der Bedingungs- Katalog für die Förderung von Altersvorsorge durch Eigenheimbau soll gelockert werden. Regelungen, die Spekulationen unterbinden sollen, dürfen nicht zum Nachteil der privaten Alters- Vorsorge ausfallen.


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