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Rentenversicherung und Altersvorsorge in Deutschland – Ein Überblick

Ziel der Reform des Deutschen Rentenversicherungssystems (GRV) im Jahr 2001 war die Herabsetzung der staatlichen Rentenhöchstleistungen. Um den Menschen die Möglichkeit zu geben, die reduzierten staatlichen Zahlungen auszugleichen, wurden einige neue freiwillige private Rentensysteme eingerichtet.

Private Rentenversicherungen sollen bestimmten Personengruppen Vorteile bieten, abhängig von ihrer wirtschaftlichen, beschäftigungsbezogenen und steuerlichen Situation und ihrem Status.

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Wie bei den meisten Finanzprodukten können die Details dieser Pläne recht kompliziert sein. Es wird dringend empfohlen, kompetente und sachkundige Ratschläge von Experten einzuholen, bevor Sie sich auf ein Produkt festlegen.

Im Folgenden finden Sie einige Grundlagen zu den beiden privaten Rentenversicherungen in Deutschland. Ihr Versicherungsmakler oder Finanzberater kann Sie über zusätzliche Details, Kosten und Vorteile informieren.

Allgemeines

Seit Deutschland 1889 sein erstes Sozialversicherungssystem eingerichtet hat, ist die gesetzliche Rentenversicherung „aktiv“. Die laufenden Renten der Rentner werden aus den laufenden Beiträgen der Nicht-Rentner bezahlt. Derzeit sind rund 85% der Erwerbstätigen in der gesetzlichen Rentenversicherung GRV Mitglied. Beamte, die rund 9% der Erwerbsbevölkerung ausmachen, verfügen über ein eigenes Rentensystem, und Selbständige, die ebenfalls rund 9% der Erwerbsbevölkerung ausmachen, sind größtenteils selbstversichert (dürfen jedoch an der GRV teilnehmen).

Das deutsche Rentensystem hat drei Säulen. 1) das staatliche Altersversicherungssystem, 2) private betriebliche Altersvorsorge und 3) private individuelle Altersvorsorgeinvestitionen.

Das öffentliche Rentenversicherungssystem (auch als gesetzliche Rentenversicherung bezeichnet), das auch Hinterbliebenen- und Invalidenrenten umfasst, ist das vorherrschende Modell. Die Teilnahme ist Arbeitnehmer obligatorisch, wobei jeder Arbeitnehmer anhand seines Jahresverdienstes eine bestimmte Summe bezahlen muss.

Die Beiträge werden vom Arbeitgeber abgezogen, wobei der Arbeitnehmer die Hälfte und der Arbeitgeber die Hälfte zahlt. 2019 beträgt der Beitrag 18,6 Prozent des monatlichen Bruttolohns oder -gehalts. Dies wird anhand des monatlichen Einkommens bis zu einem Höchstbetrag von 6.700 Euro (80.400 Euro pro Jahr) im Westen und 6.150 Euro (73.800 Euro pro Jahr) im Osten veranschlagt.

Die Pensionierung beginnt normalerweise mit 65 Jahren plus sieben Monaten, soll jedoch bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, mit der vorzeitigen Pensionierung zu beginnen – zum Beispiel mit 63 Jahren, wenn eine Person 45 Jahre lang zum System beigetragen hat. Diejenigen, die mindestens 35 Jahre lang beigetragen haben, können ebenfalls vorzeitig in den Ruhestand treten, haben jedoch eine leicht reduzierte Leistung. Umgekehrt kann eine Person nach Erreichen des Rentenalters auch weiterarbeiten. Dies führt zu einer Erhöhung der Leistungen.

Die Beiträge zur Rentenversicherung sollen bis 2025 ebenfalls auf rund 20% erhöht werden. Es werden keine Mindest- oder Höchstbeträge gezahlt. Die Rentengesamtzahlung, auf die eine Person Anspruch hat, errechnet sich aus der Anzahl der Beitragsjahre zum staatlichen Rentensystem, dem Alter und dem Durchschnittseinkommen.

Informationen zur deutschen Rente für Ausländer

Alle Arbeitnehmer und auch einige Gruppen von Selbständigen sind gesetzlich pflichtversichert. Darüber hinaus bestehen Ansprüche auf Altersrente für die aufgewendete Erziehungszeit.

Wenn Sie mehr als 60 Monate in Deutschland gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, erhalten Sie nach Erreichen des offiziellen deutschen Rentenalters eine deutsche Rente. Neben den Zeiten der beitragsabhängigen Beschäftigung werden viele andere Zeiten berücksichtigt, darunter:

  • Kindererziehung (bis drei Jahre)
  • Erziehungszeit (bis 10 Jahre)
  • Schule und Universität nach dem 17. Lebensjahr
  • Trainingszeiten
  • Zeiten von Krankheit und Arbeitslosigkeit
  • Versorgung von Verwandten

In einigen der genannten Fälle werden Ihnen in Deutschland Pflichtbeiträge von staatlichen Stellen gezahlt, die zu Rentenansprüchen führen. Die übrigen Zeiträume wirken sich positiv auf die Berechnung der Rente aus.

Wenn Sie beispielsweise in den ersten drei Lebensjahren in Deutschland die Erziehung für zwei Kinder übernommen haben, während Sie in Deutschland lebten (mindestens 60 Monate), haben Sie Anspruch auf eine deutsche Rente, ohne in Deutschland arbeiten zu müssen.

Alle Staatsangehörigen der EU- und EWR-Länder werden deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass auch nach dem Verlassen Deutschlands das Recht besteht, weiterhin freiwillige Beiträge zur deutschen Rente zu zahlen. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn nur wenige Monate fehlen, um im Alter eine deutsche Rente zu erhalten.

In vielen Ländern gibt es Vereinbarungen zu Rentenversicherungen, wenn in diesen anderen Ländern die Zeiten berücksichtigt werden, für die in Deutschland keine Rentenansprüche bestehen.

Für alle Nicht-EU-Bürger, die bis zu 60 Monate oder für andere Zeiträume in die Rente eingezahlt haben (siehe oben), können die Beiträge zur Rentenversicherung 24 Monate nach Abreise erstattet werden.

Wenn der Rentner stirbt, hat der Hinterbliebene möglicherweise Anspruch auf eine Witwenrente oder eine beitragsabhängige Beihilfe.

Für eine zukünftige Rente oder für die Beitragsrückerstattung müssen alle für die Rente relevanten Zeiträume auf dem Rentenkonto erfasst werden. Dieser Vorgang sollte für alle Perioden in der Vergangenheit durchgeführt werden und nachweisbar sein. Der Nachweis kann auch wiederholt eingefordert werden, wenn sich später herausstellt, dass die für die Rente maßgeblichen Fristen fehlen oder ein Nachweis über eine solche Frist erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.

Wenn Sie Fragen zur deutschen Rente haben, kann Ihnen Ihre Rentenversicherung direkt weiterhelfen. Sie können sich auch von Rentenberatern und Fachanwälten beraten lassen.

Die betriebliche Altersvorsorge

Die bAV betriebliche Altersvorsorge wurde traditionell als Ergänzung zur Rentenversicherung konzipiert und spielt nun eine größere Rolle bei der Überbrückung der angespannten Situation am Rentenmarkt. Steuererleichterungen und Subventionen des Staates werden Unternehmen und Arbeitnehmer dazu ermutigen, in die private Altersvorsorge zu investieren. Unternehmensmodelle sind zwar nicht obligatorisch, decken jedoch etwa drei Fünftel der Erwerbsbevölkerung ab, ein Prozentsatz, der voraussichtlich zunehmen wird. Betriebsrenten beginnen in der Regel ebenfalls mit 65 Jahren, obwohl dies wahrscheinlich schrittweise auf 67 Jahre ansteigt.

Die dritte Säule, die individuelle Altersvorsorgeinvestition, war bisher nicht sehr bedeutsam, hat aber in letzter Zeit als Ergänzung zur öffentlichen Altersvorsorge viel Aufmerksamkeit erhalten. Diese privaten Rentenmodelle schließen Produkte wie Riester und Rürup ein (sind aber nicht darauf beschränkt). Arbeitnehmer und andere Teilnehmer können für diese Altersvorsorge bestimmte Steuervorteile und Vorteile aus staatlichen Zuschüssen erhalten. Die Vorteile und weiteren Details variieren von Produkt zu Produkt. Es gibt unterschiedliche Zahlungsmethoden, Auszahlungssysteme, Steuerverbindlichkeiten, Portabilitätsmöglichkeiten und andere Faktoren, die diese Rentenmodelle voneinander unterscheiden. Bestimmte Alternativen z.B. Tagesgeld können für verschiedene Personen in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen Situation besser sein.

In Deutschland lebende Ausländer können an all diesen privaten Renntenmodellen teilnehmen. Es kann unter Umständen auch möglich sein, nach dem Verlassen von Deutschland Prämien an private Pensionspläne zu zahlen und Leistungen daraus zu beziehen. Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge können in der Regel auch außerhalb Deutschlands bezogen werden, wobei die Prämien nicht immer erstattet werden. Wenn ein Expat Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, kann diese auch dann an ihn gezahlt werden, wenn er nicht in Deutschland lebt. Gesetze und Vorschriften können von Land zu Land unterschiedlich sein, wenn es darum geht, eine Rente aus Deutschland oder einem anderen Land zu beziehen. Sie sollten sich bei den Rentenbehörden in Ihrem Wohnsitzland erkundigen, ob sich eine deutsche Rente auf eine Rente auswirkt, die Sie möglicherweise in diesem Land verdient haben.

Das Rentensystem enthält viele komplizierte Details. Mittel zur Bestimmung der Höhe von Renten, Rückstellungen für Vorruhestandsregelungen, erhöhte Rentenleistungen für eine Beschäftigung über 65 usw. Der beste Weg, um herauszufinden, welches Modell für Sie richtig ist, besteht darin, einen Finanzberater zu konsultieren.

Riester-Rente

Dieses Produkt, auch als Förder-Rente bekannt, wurde von Walter Riester, einem ehemaligen deutschen Arbeitsminister, entworfen und nach ihm benannt. Ein wichtiger Bestandteil der Riester-Rente ist die staatliche Subvention (Förderung).

Teilnahmeberechtigt für dieses Produkt sind unter anderem: Personen, die deutsche Einkommens- oder Lohnsteuern zahlen; Lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer, die eingeschrieben sind und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten; Personen, die Arbeitslosenunterstützung erhalten; Wehrpflichtige; Beamte; Angehörige des deutschen Militärs; Richter und Menschen mit dauerhaften Behinderungen. Ehepartner aller berechtigten Personen können sich ebenfalls für die Riester Rente-Pläne anmelden.

Um die staatlichen Prämien zu erhalten, müssen Sie in die Riester-Rente eine Mindestzahlung (Sockelbeitrag) von 60 Euro pro Jahr leisten. Um den maximalen Bonus zu erhalten, müssen mindestens 4% des Jahreseinkommens in das Produkt eingezahlt werden (Mindestbeitrag). Maximal 2.100 Euro pro Jahr (inklusive Prämien und Boni) können eingespart werden.

Die jährlichen staatlichen Zulagen (Subventionen) haben sich im Laufe der Jahre geändert, sind aber seit 2008 gleich geblieben: 154 Euro, wenn Sie unverheiratet sind, 308 Euro für verheiratete Paare, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, und 300 Euro für Jedes Kind, das nach 2008 geboren wurde. Ein zusätzlicher einmaliger Bonus von 200 Euro wird an einen neuen Versicherungsnehmer gezahlt, wenn dieser im ersten Vertragsjahr jünger als 25 Jahre ist. Alle Beiträge (einschließlich der Prämien) gelten als steuerlicher Sonderaufwand und sind steuerlich absetzbar. (Der maximale Abzug beträgt 2.100 Euro pro Jahr.)

Die Riester-Renten Produkte sind von der Bundesregierung zertifiziert und streng reglementiert. Informationen zu Kosten, Nutzen, Maklerprovisionen, Gebühren und anderen Details müssen transparent gemacht und potenziellen Kunden umfassend erläutert werden. Auszahlungen von Leistungen können ab dem 60. Lebensjahr erfolgen und unterliegen der deutschen Einkommensteuer, jedoch keiner Art von Pauschalsteuer oder Kapitalertragssteuer. Jegliches Geld, das Sie in den Plan stecken, wird Ihnen am Ende des Vertrags garantiert und unterliegt keinen gesetzlichen Ansprüchen oder Anhängen. Es gibt verschiedene Auszahlungspläne, die Pauschalzahlungen oder eine Rente oder eine Kombination aus beiden beinhalten können.

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, wurde nach der Rentenreform von Bernd Rürup, einem der führenden deutschen Ökonomen, entwickelt. Diese private Rentenversicherung wurde für Selbstständige, Freiberufler und einkommensstarke Personen entwickelt und weist ähnliche Steuer- und Leistungsmerkmale wie die gesetzliche Rentenversicherung auf. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, bei der es sich um eine Umlagefinanzierung handelt, ist die Rürup-Rente jedoch kapitalgedeckt.
Jeder kann teilnehmen, aber das Produkt ist speziell für Menschen mit hohen Steuerbelastungen konzipiert. Teilnehmer erhalten keine staatlichen Prämien (Subventionen) wie in der Riester-Rente. Im Gegenzug dürfen sie jedoch einen erheblichen Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben von ihren Steuern abziehen. Darüber hinaus fallen Einnahmen nicht unter den Pauschalsteuersatz.

Im Jahr 2017 beträgt der steuerlich absetzbare Höchstbetrag, der in Rürup-Rente investiert werden kann, 23.362 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 46.724 Euro pro Jahr für verheiratete Paare. Die Höhe der Ersparnisse kann zwischen Ehefrau und Ehemann frei aufgeteilt werden.

Die Rürup-Rente zahlt eine garantierte lebenslange Rente. Diese Rente kann nicht gekürzt werden, auch wenn eine Person möglicherweise Arbeitslosengeld oder Leistungen von Hartz-IV bezieht. Zusätzlich ist der investierte Betrag vor Pfändungen oder gesetzlichen Ansprüchen geschützt. Das Geld im Produkt darf normalerweise nach Ihrem Tod nicht weitergegeben oder vererbt werden. Es besteht keine Kapitaloption, und die erste Rentenzahlung darf nicht vor dem 62. Lebensjahr erfolgen. Das Produkt darf weder verkauft noch ausgeliehen werden. Der Betrag der Steuerabzugsfähigkeit erhöhte sich von Jahr zu Jahr um 2%, beginnend mit 60% im Jahr 2005 für das erste Jahr. Im Jahr 2017 sind 84% des Betrags steuerlich absetzbar.

In diesen beiden privaten Rentenmodellen sind Merkmale enthalten, die für viele Menschen attraktiv sein können. Wenden Sie sich an einen Versicherungsagenten oder Finanzberater, um mehr zu erfahren.

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