Dauer eines Schufa-Eintrags bei Privatinsolvenz
Unter einem Schufa-Eintrag versteht man eine negative Auskunft zur Kreditwürdigkeit einer Person: Die Person hat in der jüngeren Vergangenheit einen Kredit oder eine anderweitige Zahlungsverpflichtung nicht der Vereinbarung konform bedient. Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherheit GmbH“ (SCHUFA) speichert entsprechende Daten, um sie an Banken, Versicherungen oder andere Unternehmen, die gewerbliche Kredite vergeben, weiter zu reichen.
Ein negativer Eintrag hat hier meist zur Folge, dass die betroffene Person keinen Kredit erhält. In der Regel wird ein negativer Eintrag für die Dauer von drei Jahren (Ende des dritten Kalenderjahres) nach Ablauf des Geschäfts gespeichert; dies gilt auch für Pfändungen und Zwangsvollstreckungen. Eine Privatinsolvenz (Privatkonkurs) betrifft überschuldete Personen und ermöglicht diesen, nach Ablauf einer „Wohlverhaltensperiode“ von sechs Jahren von ihren Restschulden befreit zu werden. Es handelt sich hier um ein juristisches Verfahren, von dem die Gerichtsbarkeit automatisch Kenntnis erhält.
Innerhalb dieser Zeit oder bis zur Tilgung der Gesamtschuld bleibt der SCHUFA-Eintrag bestehen; unter Berücksichtigung der weiteren Speicherung von drei Jahren kann eine Person, die eine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung beantragt, also neun Jahre von den Konsequenzen einer negativen Eintragung betroffen sein. Drei Jahre nach der Rückzahlung oder der Restschuldbefreiung erlischt die Eintragung automatisch. Dies gilt auch für Dateien aus den Schuldnerverzeichnissen bei Amtsgerichten, die bei Privatinsolvenzen zwangsläufig an die SCHUFA weiter geleitet werden.
guntag damen und herrn,ich bin am 2001 insolwenz beschluß,dan nach 2003 mai eine brief von gericht erofnung ab dem 2003 mai 7 jahre später fertig oder schulden frei werden steht den breif,aber wir haben seit dem keine mogliche was kaufen oder pkw fur arbeit finanzieren konnen bitte ich mochte fragen das insolwenz wann fertig und wann kann ich richtig leben wir haben bis jetzt tod gelebt,ich habe seit ca 30 jahre immer gearbeitet und arbeiten. mit freundliche grußen aksu.c
Eine große Sauerei: 6 jahre Wohlverhalten … ok. Aber dann noch drei jahre danach gespeichert bleiben, bei der Schufa, eine Sauerei ! Mit dem letzten Tag muß das auch gelöscht werden ! Es ist ja dann so, als würde man gesessen haben und würde das jedesmal aufs Butterbrot geschmiert bekommen. … Vorbei ist vorbei ! Sechs Jahre ist eine lange Zeit,und da muß man nicht danach noch drei Jahre drunter leiden ! In dieser Zeit bekommt man auch keinen Kredit und kann „wieder ganz normal von vorne anfangen“. Ebenso die automatische Löschung: Man muß hinterher rennen, damit die das überhaupt löschen – von alleine tut sich da nichts !
jeder bleibt nach der privat insolvens noch 3 jahre bei der schufa kan auch keiner emdern
Ich bin auch davon betroffen ! Es gibt eine Möglichkeit,indem man einen Internetaufruf startet und dann eine Sammelklage gegen diesen Pahagerafen beim Oberlandesgericht in Karlsruhe anstrebt
Also ich bin auch davon betroffen und überlege tatsächlich, ob Klagen hiergegen möglich wäre. Denn mit Éinzug der EU sollte sich doch auch hier mal gehörig was ändern. In Frankreich z.B. ist man in nur 1Jahr Insolvenz befreit!!!!!Für die Rechte von Gewaltstraftätern für Entlassung wird auf EU-Ebene gekämpft. Für rechtschaffende Bürger nicht.
So kann sich z.B. ein Promi mit 1.Wohnsitzt in Frankreich retten und in Wirklichkeit im 2.Wohnsitzt bei seiner Frau wohnen……..
hallo tino,vom 18.05.11 deine idee mit dem internetaufruf ist sehr gut. ich bin sofort dabei. die machenschaften dieser leute stinken zum himmel.