Kosten für eine 2. Ersatz-Lohnsteuerkarte vom Finanzamt
Geht die Lohnsteuerkarte verloren, ist es erforderlich, eine 2. Ersatz-Lohnsteuerkarte zu beantragen. Die Austellung dieser Ersatz-Lohnsteuerkarte kann im Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt erfolgen, grundsätzlich immer in der Stadt bzw. Gemeinde, die die Originallohnsteuerkarte ausgestellt hat.
Bei persönlicher Beantragung, wird die Ersatz-Lohnsteuerkarte sofort ausgehändigt. Auch ist es notwendig, dass man sich zum Verbleib der Originallohnsteuerkarte äussert. Der Sachbearbeiter weist vorsorglich auf die Wahrheitspflicht hin. Die Angaben zum Verlust, werden schriftlich festgehalten und den Akten beigelegt. Neben Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses, wird auch eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro erhoben. Die Gebühr ist bar zu bezahlen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Ersatz-Lohnsteuerkarte schriftlich zu beantragen. Bei dieser Art der Beantragung ist es erforderlich, einen Verrechnungsscheck in Höhe von 5 Euro sowie eine Kopie des Personalausweisses beizulegen. Ohne den Verrechnungsscheck wird die Ersatz-Lohnsteuerkarte nicht zugesandt. Die Zusendung erfolgt an die Meldeadresse.
Wurde eine Ersatz-Lohnsteuerkarte beim Bürgerbüro ausgestellt, wird das zuständige Finanzamt darüber informiert. Ausgestellt wird diese Lohnsteuerkarte vom Bürgerbüro nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres, für das die Lohnsteuerkarte gilt. Beim Verlust der Original-Lohnsteuerkarte des vorherigen Jahres, wendet man sich direkt an das zuständige Finanzamt.
Hat man vom Finanzamt keine Original-Lohnsteuerkarte erhalten, so braucht man die Gebühr von 5 Euro für die Ersatz-Lohnsteuerkarte nicht zu entrichten!