Höchststeuersatz beim Einkommen in Deutschland 2009
Jede Person, die in Deutschland Einkommen erzielt, muss dieses auch versteuern. Der jeweils angewendete Steuersatz wird dabei durch die Steuerprogressionstabellen bestimmt, an dessen Ende der Höchststeuersatz steht.
Für die Berechnung der Einkommenssteuer wird in Deutschland der progressive Tarif angewandt. Dabei gilt, dass die Einkommenssteuer steigt, wenn auch das Einkommen höher ausfällt. Grundsätzlich wird jedoch erst dann Einkommenssteuer berechnet, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag, der im Jahr 2009 bei 7.834 Euro liegt, überschritten wird.
Dabei gilt als zu versteuerndes Einkommen der Bruttoverdienst abzüglich eventuell ansetzbarer Werbungskosten (Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit) und Sonderausgaben (Ausgaben zur Altersvorsorge). Ab einem Einkommen von 8.000 Euro wird dann der Eingangssteuersatz von 14% angewendet, was zu einer effektiven Steuerbelastung von 0,3% führt.
Mit steigenden Einkommen müssen deutsche Bürger dann auch einen höheren Grenzsteuersatz bezahlen. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 24.000 Euro liegt dieser bereits bei 29%, ab 48.000 Euro Einkommen beträgt der Grenzsteuersatz 39%. Dabei werden die hier genannten Grenzen nicht strickt angewandt, vielmehr erfolgt eine gleitende Anpassung der Steuersätze in Abhängigkeit vom Einkommen.
Hohe Steuersätze von 42% werden ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.552 Euro fällig. Ab diesem Einkommen jedoch bleibt der Steuersatz konstant, eine Erhöhung erfolgt nicht mehr. Erst dann, wenn das Einkommen die Grenze von 250.400 Euro übersteigt, wird der Höchststeuersatz von derzeit 45% fällig.