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Home / Börse / Abgeltungssteuer 2011 und Freibeträge – komplizierter durch Vereinfachung

Abgeltungssteuer 2011 und Freibeträge – komplizierter durch Vereinfachung

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 zum Einheitssatz von 25 Prozent auf Kapitalerträge hatte man sich alles so einfach ausgerechnet: Die Senkung um 17 Prozent würde die Kapitalanleger im Lande halten, die Abkehr vom Nettoprinzip sollte unsinnige Gegenrechungen ersparen, und mit der anonymen Abführung durch die Banken wäre die Steuererklärung einfacher geworden. Der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück feierte die Unternehmens- Steuerreform als großen Erfolg.

Was hat die Reform gebracht? Als allererstes sanken die Einnahmen des Bundes. Ausgehend vom Steuerniveau 2008 in Höhe von 13,5 Mrd. Euro waren es zwei Jahre später schon fast 5 Mrd. weniger – eine Abnahme um über ein Drittel. Durch die direkte Abführung der Abgeltungssteuer durch die Kreditinstitute hat sich für Kapitalanleger die Steuererklärung in der Tat erleichtert, allerdings auch die Möglichkeit zum Geldverschenken. Denn in vielen Konstellationen ist es günstiger, die Steuererklärung bezüglich der Kapitalerträge doch zu machen, weil sich damit immer noch genügend Steuervergünstigungen verbinden.

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Diese Konstellationen zu durchschauen wiederum erfordert ein wesentlich höheres Maß an Steuerakribie als bisher. Wann also lohnt sich die KAP-Steuererklärung? Für Arbeitnehmer und Rentner lohnt sich die Günstigerprüfung, denn sie zahlen auf Kapitalerträge nur ihren persönlichen Steuersatz. Liegt der unter 25 Prozent, kann man die zu viel gezahlten Steuern zurückfordern. Geringverdiener können sich den Aufwand durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung sparen und die unversteuerte Auszahlung der Kapitalerträge erreichen.

Rentner profitieren zudem noch vom Altersentlastungsbetrag, der mit 1900 Euro reichlich Raum für Kapitalerträge birgt. Verzichten sie auf die Angaben, verlieren sie bis zu 25 Prozent. Weitere Gründe: Zinsen aus Privatdarlehen, Erstattungszinsen, Auslandsanlagen, Kapitallebensversicherungen, Kapitalerträge aus anderen Einkünften wie z.B. Vermietung – es bliebt kompliziert.

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