Wie läuft eine Privatinsolvens ab
Die Privatinsolvens wird heute von immer mehr Menschen genutzt, da sie ihren Schuldenberg allein nicht mehr bewältigen können. Doch auch wenn das Privatinsolvensverfahren auch als vereinfachtes Insolvensverfahren bezeichnet wird, sind zahlreiche Faktoren zu beachten.
Um nach Jahren der Überschuldung endlich wieder schuldenfrei zu werden, nutzen immer mehr Menschen den seit einigen Jahren möglichen Weg der Privatinsolvenz. Dieses vereinfachte Insolvensverfahren ermöglicht es auch Privatpersonen, ohne Umwege in die Insolvens zu gehen.
Das Privatinsolvensverfahren muss in jedem Fall durch einen anerkannten Schuldnerberater oder Insolvensverwalter durchgeführt werden. Die Beratungskosten hierfür müssen jedoch vom Schuldner aufgebracht werden. Dieser wird zuerst die Vermögens- und Schuldensituation des Antragstellers überprüfen und vorhandene Gläubiger unter Umständen per außergerichtlicher Einigung mit Vergleichen zum Verzicht ihrer Forderungen bringen.
Kann keine Einigung erzielt werden, kann das Insolvensverfahren eröffnet werden. Dazu wird das Vermögen des Schuldners liquidiert, eventuelle Sachwerte wie etwa Immobilien oder Gründstücke werden verkauft. Mit dem Erlös werden bestehende Schulden zurückgezahlt.
Im Anschluss daran folgt die sechsjährige Wohlverhaltensphase. Innerhalb dieser Zeit muss der Schuldner Einkommen, dass die Pfändungsfreigrenze übersteigt, an den Insolvensverwalter abgeben, der damit die Gläubiger befriedigt. Neue Schulden dürfen natürlich nicht aufgenommen werden.
Wurden die Vorgaben des Gerichts erfüllt und ist die Wohlverhaltensperiode verüber, folgt die Befreiung des Schuldners von allen vorhandenen Schulden. Er ist nun wieder schuldenfrei. In der Schufa bleibt der Eintrag der Restschuldbefreiung jedoch noch weitere drei Jahre bestehen.