Wirtschaftsnachrichten Kapitalfokus
Suche:
Nachrichten Archiv | Top News
  • Home
  • Wirtschaft
  • Börse
  • Finanzen
    • Kredit
    • Altersvorsorge
    • Geldanlage
    • Sparen
  • Versicherung
    • Berufsunfahigkeit
    • Private Krankenversicherung
  • Steuern
  • Immobilien

Home / Wirtschaft / Wie läuft eine Privatinsolvens ab

Wie läuft eine Privatinsolvens ab

Die Privatinsolvens wird heute von immer mehr Menschen genutzt, da sie ihren Schuldenberg allein nicht mehr bewältigen können. Doch auch wenn das Privatinsolvensverfahren auch als vereinfachtes Insolvensverfahren bezeichnet wird, sind zahlreiche Faktoren zu beachten.

Um nach Jahren der Überschuldung endlich wieder schuldenfrei zu werden, nutzen immer mehr Menschen den seit einigen Jahren möglichen Weg der Privatinsolvenz. Dieses vereinfachte Insolvensverfahren ermöglicht es auch Privatpersonen, ohne Umwege in die Insolvens zu gehen.

Zum Thema
  • Jobwechsel nach einem Jahr: Erwerbstätige wechseln Job wenn mehr Lohn herausspringt: Der Generationsunterschied macht sich besonders bei der Wechselbereitschaft im Beruf ...
  • Insolvenzen in Europa: Firmenpleiten gehen europaweit um 1,4% zurück: Die west- europäische Wirtschaft ist gut aus der Krise heraus ...
  • Geiz ist nicht geil: Verbraucher achten 2011 wieder auf eine höhere Qualität: Anfang Februar stellte die Gesellschaft für Konsum- Forschung ihre Jahresbilanz ...
  • Aufrolldifferenz: Bedeutung und Definition: Auf einigen Gehaltsabrechnungen erscheint immer mal wieder der Begriff der ...
  • Altersteilzeit 2009 bei Kurzarbeit (Blockmodell): Die Altersteilzeit wird von vielen Unternehmen genutzt, um ältere Menschen ...

Das Privatinsolvensverfahren muss in jedem Fall durch einen anerkannten Schuldnerberater oder Insolvensverwalter durchgeführt werden. Die Beratungskosten hierfür müssen jedoch vom Schuldner aufgebracht werden. Dieser wird zuerst die Vermögens- und Schuldensituation des Antragstellers überprüfen und vorhandene Gläubiger unter Umständen per außergerichtlicher Einigung mit Vergleichen zum Verzicht ihrer Forderungen bringen.

Kann keine Einigung erzielt werden, kann das Insolvensverfahren eröffnet werden. Dazu wird das Vermögen des Schuldners liquidiert, eventuelle Sachwerte wie etwa Immobilien oder Gründstücke werden verkauft. Mit dem Erlös werden bestehende Schulden zurückgezahlt.

Im Anschluss daran folgt die sechsjährige Wohlverhaltensphase. Innerhalb dieser Zeit muss der Schuldner Einkommen, dass die Pfändungsfreigrenze übersteigt, an den Insolvensverwalter abgeben, der damit die Gläubiger befriedigt. Neue Schulden dürfen natürlich nicht aufgenommen werden.

Wurden die Vorgaben des Gerichts erfüllt und ist die Wohlverhaltensperiode verüber, folgt die Befreiung des Schuldners von allen vorhandenen Schulden. Er ist nun wieder schuldenfrei. In der Schufa bleibt der Eintrag der Restschuldbefreiung jedoch noch weitere drei Jahre bestehen.

Fokus-Themen
  • Arbeitslosengeld
  • Taschengeldtabelle
  • Höchststeuersatz
  • Ersatzlohnsteuerkarte
  • Zollkosten
  • Geschäftsinsolvenz
  • Privatinsolvenz
Themen
Finanzkrise Online Banking Bausparen Tagesgeld Studienkredit Reiseversicherung Kreditkarte Ratenkredite Fonds Zinsen Schufa Rabatte Abgeltungssteuer Einkommen Kindergeld Insolvenz Riester-Rente Freibeträge Arbeitslos Lohnsteuer Kostenlos Aktien Rente Rohstoffe Kurzarbeit
  • Top Beiträge
  • Lesetipps
    • Taschengeldliste: Taschengeld Empfehlung vom Jugendamt
    • Geld absichern gegen den rasanten Anstieg der Inflationsrate
    • Tipps zum Lohnsteuerjahresausgleich und Steuerausgleich
    • Unterschied zwischen einem Dispositionskredit und einem Kontokorrentkredit
    • Ab wann ist man reich? Welches monatliche Einkommen gilt als Grenze
    • Tagesgeldzinsen von Deutscher Bank, Postbank und Commerzbank
    • Aufrolldifferenz: Bedeutung und Definition
    Kapitalfokus
    • Impressum
      Kontakt
    Information
    • Datenschutz
    • Nutzungsbedingungen
    Copyright © 2023 | Kapitalfokus | Alle Rechte vorbehalten
    Aktuelle Wirtschaftsnachrichten aus den Bereichen Börse, Finanzen, Steuern und Geldanlage. Ausgewiesene Marken gehören ihren jeweiligen Eigentümern. Kapitalfokus.de übernimmt keine Haftung für den Inhalt verlinkter externer Internetseiten.