Altersteilzeit 2009 bei Kurzarbeit (Blockmodell)
Die Altersteilzeit wird von vielen Unternehmen genutzt, um ältere Menschen in den Ruhestand zu schicken und somit die Mitarbeiterzahl ohne Kündigung zu reduzieren. Betroffene Arbeitnehmer werden dabei in einer gleitenden Übergangsphase frühzeitig in den Ruhestand entlassen.
Viele Altersteilzeitmodelle werden heute in der Form des Blockmodells ausgeführt. Der Zeitraum der Altersteilzeit wird hier in zwei Blöcke unterteilt – einer Arbeitsphase und einer Freistellungsphase. Während der ersten Phase im Blockmodell steht der Arbeitnehmer seinem Unternehmen noch in Vollzeit zur Verfügung, das Arbeitsentgelt ist jedoch reduziert.
In der zweiten Phase im Blockmodell, der Freistellungsphase, ist der Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigt, erhält jedoch das schon vorher bezahlte Arbeitsentgelt weiterhin. Jetzt, da viele Unternehmen Kurzarbeit angemeldet haben, fragen sich viele von Altersteilzeit betroffenen Arbeitnehmer, welche Auswirkungen jetzt zu erwarten sind. Schließlich ist das Arbeitsentgelt schon durch die Altersteilzeit stark reduziert.
Grundsätzlich gilt, dass die Anordnung zur Kurzarbeit auch Arbeitnehmer in Altersteilzeit betreffen kann. Dabei kann die Kurzarbeit natürlich nur während der Arbeitsphase angeordnet werden. Wie alle anderen Arbeitnehmer auch haben die Mitarbeiter in Altersteilzeit dann für den Zeitraum, in dem sie nicht gearbeitet haben, Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Das Kurzarbeitergeld soll dann den Verdienstausfall zum eigentlichen Entgelt ausgleichen, der Anspruch hierauf ist in den Vorschriften für Kurzarbeitergeld geregelt. Die Zuschüsse des Arbeitsamtes zur Altersteilzeit sowie die Beiträge zur Sozialversicherung werden dabei vom während der Kurarbeit erzielten Arbeitseinkommen berechnet.