Mietverlustversicherung gegen Mietausfall (Nebenkosten und Betriebskosten)
Menschen, die ihre Immobilie vermieten, sind auf regelmäßige Zahlungen der Miete, Nebenkosten und Betriebskosten angewiesen. Eine Mietverlustversicherung kann das Risiko von Mietausfällen infolge von Brand, Blitzschlag oder Rohrbruch finanziell absichern.
Wer seine eigene Immobilie vermietet und hieraus Mieteinnahmen erzielt, ist meist auf diese Einkünfte zur Deckung seiner laufenden Kosten angewiesen. Sollten die Räume jedoch in Folge eines Rohrbruches, von Brand, Blitzschlag oder Explosion unbewohnbar werden, sind Mietausfälle die Folge. Für die Zeit der Renovierung und Wiederherstellung der Wohnung, die bis zu einigen Monaten dauern kann, werden dann von den Mietern keine Mieten mehr gezahlt, die diesen Verlust kompensieren könnten.
Zwar übernimmt die Mietverlustversicherung nicht die Kosten für die Instandsetzung der Wohnung bzw. die Reparaturarbeiten, denn hierzu muss eine Hausrat- bzw. eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Dennoch übernimmt sie den Mietausfall und sorgt somit für eine finanzielle Entspannung. Die Mietausfallversicherung leistet bei Leitungswasserschäden, Sturm, Brand und Blitzschlag. Für Mietverluste, die durch die so genannten „Mietnomaden“ entstehen, leistet jedoch auch die Mietverlustversicherung nicht. Dieses Risiko tragen Vermieter in jedem Fall selbst.
Der Versicherungswert der Mietverlustversicherung errechnet sich bei vermieteten Objekten nach der zu erhaltenden Jahresmiete. Bei Wohnungen, die selbst genutzt oder aber Dritten ohne Miete überlassen werden, wird die Höhe der ortsüblichen Jahresmiete erstattet. Daneben übernimmt die Versicherung auch die fortlaufenden Nebenkosten, meist auch auf ein Jahr beschränkt. Verlängerungen von bis zu 24 Monaten sind bei einigen Versicherungsunternehmen möglich.