Wechsel: Von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln
Versicherte in der PKV können unter bestimmten Voraussetzungen in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Einige Situationen erfordern sogar eine Pflichtversicherung in der gesetzliche Krankenversicherung.
Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen in Deutschland. Ihr gehören alle Arbeitnehmer, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung innehaben und die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreiten, an. Selbstständige und Freiberufler hingegen haben die Möglichkeit, sich privat zu versichern.
Wer einmal eine PKV abgeschlossen hat, kann aber ebenfalls wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dies ist dann der Fall, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird und der Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dabei ist zu beachten, dass der Wechsel von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung nur Personen unter dem 55. Lebensjahr möglich ist. Wer älter ist, kann nicht mehr wechseln.
Sofern Versicherte aufgrund des Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze in die PKV gewechselt haben, können sie beim Unterschreiten dieser Grenze wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Auch dann, wenn der Versicherte arbeitslos wird, wird er im Rahmen der Sozialversicherung pflichtversichert.
Auf Wunsch ist es möglich, das Versicherungsverhältnis während der Zeit der Arbeitslosigkeit ruhen zu lassen. Die Altersrückstellungen bleiben in diesem Fall erhalten. Gleiches gilt für das kurzzeitige Unterschreiten der Jahresentgeltgrenze. Auch dann kann die Versicherung ruhend gestellt werden, es ist lediglich der Anwartschaftsbeitrag zu bezahlen. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, kann nur nach ausführlicher Beratung geklärt werden.