Trotz Privatinsolvenz ein neues Auto kaufen?
Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz bezeichnet, gibt Privatpersonen im Falle ihrer Zahlungsunfähigkeit die Möglichkeit, ein vereinfachtes Insolvenzverfahren durchführen zu können. Kann ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, ist er überschuldet. Kann er diese Schulden auch bei Verwertung all seines Vermögens nicht mehr tilgen, kann das Privatinsolvenzverfahren ein Ausweg sein.
Nach einem Zeitraum von sechs Jahren, in denen der Schuldner alles Einkommen über der Pfändungsfreigrenze an seine Gläubiger anführen muss, steht in der Regel die Restschuldbefreiung. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Einkommen ist an die Zahl der zu versorgenden Personen gekoppelt. Einem Alleinstehenden dürfen derzeit 989,99 Euro verbleiben, eine Familie mit zwei Kindern darf 1.769,99 verdienen, ohne dass Gelder abgeführt werden müssen.
Um das Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen zu können, müssen sich Betroffene an einen versierten Rechtsanwalt oder spezielle Schuldnerberater wenden. Diese werden dann die Höhe der Verbindlichkeiten prüfen und ggf. eine Einigung, zum Beispiel den Verzicht auf einen Teil der Forderungen, mit den Gläubigern anstreben. Kann keine Einigung erzielt werden, wird der Antrag auf Verbraucherinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Im Antrag sind vor allem die vorhandenen Vermögenswerte, das Bankguthaben sowie anderes Vermögen, zum Beispiel ein Haus, anzugeben. Dieses Vermögen muss vor dem Insolvenzverfahren erst verkauft werden, anderenfalls wird es gepfändet.
Während den sechs Jahren des Wohlverhaltens sind die Schuldner verpflichtet, zu arbeiten und Einkommen zu erzielen. Einkommen über den genannten Pfändungsfreigrenzen muss abgeführt werden. In vielen Fällen ist für den Weg zur Arbeit ein Fahrzeug notwendig, vor allem auf dem Land sind öffentliche Verkehrsmittel nur schwer nutzbar. Das Auto ist jedoch ebenso wie anderes Vermögen pfändbar und wird daher bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter abgenommen. Wird das Auto jedoch dringend benötigt, um den Lebensunterhalt zu erzielen, gibt es einen Ausweg.
In diesem Fall kann das Auto aus der Insolvenzmasse wieder zurückgekauft werden. Der Schuldner vereinbart mit dem Insolvenzverwalter in diesem Fall einen Kaufpreis, der dann entrichtet wird. Der Kaufpreis wird sich hierbei an der Vermögensaufstellung des Insolvenzantrages, in dem der ungefährte Wert des Fahrzeugs angegeben werden muss. Dieser Kaufpreis muss aber natürlich aus dem nichtpfändbaren Einkommen bezahlt werden können. Die Aufnahme eines Kredites ist ausgeschlossen. Die Kreditvergabe wird hierbei allein wegen des Schufa-Eintrages nicht mehr möglich sein.