Spitzensteuersatz 2009 in Deutschland (Einkommen)
Einkommen sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Die Höhe des berechneten Steuerbetrags ist dabei von der Höhe des Einkommens abhängig.
Personen, die in Deutschland Einkommen beziehen, sei es aus nichtselbstständiger oder aus selbstständiger Arbeit, müssen hierfür Einkommenssteuern bezahlen. Dabei wird in Deutschland die Steuerprogression angewandt, so dass Menschen mit höheren Einkommen auch bei der Einkommenssteuer höher belastet werden.
Einkommenssteuer fällt grundsätzlich erst dann an, wenn das zu versteuernde Einkommen (Bruttoeinkommen abzüglich Sonderausgaben und Werbungskosten) den Grundfreibetrag pro Jahr von derzeit 7.834 Euro übersteigt. Der Eingangssteuersatz liegt dabei bei derzeit 14%. In Abhängigkeit vom Einkommen wird dann ein jeweils höherer Steuersatz berechnet. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.552 Euro ist dann ein Grenzsteuersatz von 42% erreicht, der dann konstant bleibt.
Damit auch Spitzenverdiener ihren Beitrag zum Sozialsystem in Deutschland leisten, gibt es weiterhin den Spitzensteuersatz. Er wird erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 250.400 Euro fällig. Auf Einkommen, die diese Grenze überschreiten, ist in Deutschland aktuell ein Spitzensteuersatz von 45% fällig. Der Spitzensteuersatz wird oft auch als „Reichensteuer“ bezeichnet.
Zusätzlich zum Spitzensteuersatz von 45% müssen Steuerpflichtige den Solidaritätszuschlag bezahlen. Er beträgt 5,5% dieser 45%, so dass die eigentliche Belastung bei etwa 47,48% liegt. Der Spitzensteuersatz wurde dabei in den letzten Jahren, auch auf Druck von Lobbyisten, sukzessive gesenkt. Lag er noch in den 1970er Jahren bei 56%, wurde er 1998 schon auf 53% gesenkt.