Private Krankenversicherung: Grenze der Beitragsbemessung in 2012
Die Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken- bzw. Sozialversicherung ist ständigen Veränderungen unterworfen. Auch im Jahr 2012 hat der Gesetzgeber Änderungen beschlossen. Wir geben einen Überblick über die aktuellen Regelungen zur Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung 2012 sowie zur Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012.
Die so genannte Beitragsbemessungsgrenze gibt Auskunft über das höchste Bruttoentgelt, das für die Berechnung des Beitrages zur jeweiligen Sozialversicherung herangezogen wird. Der Gesetzgeber passt diese Beitragsbemessungsgrenze regelmäßig den aktuellen Gehaltsentwicklungen an. Auch im Jahr 2012 gibt es daher Veränderungen. In den alten Bundesländern liegt die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 5.600 Euro pro Monat bzw. 67.200 Euro pro Jahr. In den neuen Bundesländern sind es 4.800 Euro pro Monat bzw. 57.600 Euro pro Jahr.
Dies entspricht einem Anstieg von 100 Euro pro Monat bzw. 1.200 Euro pro Jahr für die alten Bundesländer. In den neuen Bundesländern bleibt alles beim Alten. Im Klartext: Alle Arbeitnehmer zahlen die Beiträge maximal für diese Verdienstobergrenzen. Verdient man mehr, so steigen die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht mehr weiter an (Deckelung). Bei den Beitragssätzen zur Arbeitslosenversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung gibt es im Jahr 2012 übrigens keine Änderungen. Die Sätze bleiben bei 3,0 bzw. 19,6 Prozent. Eine ähnliche Obergrenze gibt es auch bei der Krankenversicherung.
Hierbei handelt es sich um die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012. Diese entspricht einer Krankenversicherungspflichtgrenze, die im Jahr bundeseinheitlich bei 4.237,50 Euro pro Monat bzw. 50.850 Euro pro Jahr liegt. Im Vorjahr lag die Krankenversicherungspflichtgrenze bei 4.125,00 Euro pro Monat bzw. 49.500 Euro pro Jahr. Eine Sonderregelung gilt für Arbeiter und Angestellte, die bereits am 31. Dezember 2002 wegen der seinerzeit geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze in einer privaten Krankenversicherung versichert waren. Für sie liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012 bundeseinheitlich bei 3.825,00 Euro pro Monat bzw. 45.900 Euro pro Jahr.