Private Krankenversicherung für Kinder und Babys
Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Kinder müssen daher kostenpflichtig versichert werden.
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung genießen den Vorteil der beitragsfreien Familienversicherung, in der Kinder ohne Zuschläge mit versichert werden können. In der privaten Krankenversicherung hingegen müssen die Eltern für jedes Kind einen separaten Betrag zahlen, der sich natürlich nach dem Leistungsumfang der Versicherung richtet.
Ob ein Kind gesetzlich oder privat versichert werden muss, ist maßgeblich davon abhängig, wo die Eltern versichert sind. Ist das meist verdienende Elternteil privat versichert, muss auch das Kind privat versichert werden oder aber es werden freiwillige Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt. Für das Kind ist dabei ein eigener Beitrag bei der privaten Krankenversicherung fällig.
Grundsätzlich besteht für die private Krankenversicherung eine Annahmepflicht für das neugeborene Kind. Voraussetzung ist allerdings, dass die Eltern den Antrag auf Aufnahme spätestens zwei Monate ab dem Tag der Geburt gestellt haben. Die Aufnahme des Kindes erfolgt dabei ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge. Die private Krankenversicherung kommt dann sogar rückwirkend für Leistungen ab dem Tag der Geburt auf.
Nach Ablauf der zwei-Monats-Frist muss der Antrag hingegen mit Gesundheitsprüfungen gestellt werden, unter Umständen kann die Versicherung jetzt aufgrund vorhandener Gesundheitsrisiken den Antrag auch ablehnen. Wie auch bei den Eltern richtet sich der Beitrag der privaten Krankenversicherung für das Kind nach dem gewünschten Leistungsumfang. Die Kosten können unter Umständen durch Arbeitgeber- oder Beihilfezuschüsse bei Beamten reduziert werden.