Kostenübernahme bei Operationen in der privaten Krankenkasse
Die private Krankenkasse übernimmt in den meisten Fällen die notwendige Heilbehandlung des Versicherten, sofern diese in Folge einer Erkrankung oder eines Unfalls notwendig sind. Hierin eingeschlossen ist auch die Kostenübernahme einer Operation.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind in deren Vertragsbedingungen enthalten. Die Musterbedingungen besagen dabei, dass die Heilbehandlung dann übernommen wird, wenn diese medizinisch notwendig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Operation in Folge eines Unfalls oder einer ernsthaften Erkrankung nicht vermeidbar war. In diesen Fällen übernimmt der Patient als Selbstzahler zuerst die Kosten der Operation, die dann von der privaten Krankenkasse erstattet werden.
Anders sieht es allerdings bei Operationen aus, die nicht mit einer vorhergegangenen Erkrankung zusammenhängen. In diesen Fällen ist zu klären, ob die private Krankenkasse die Kosten auch tatsächlich übernimmt. Es ist daher empfehlenswert, vor einer planbaren medizinischen Behandlung einen entsprechenden Kostenvoranschlag einzuholen und die Kosten mit der privaten Krankenkasse zu besprechen.
Nun kann geklärt werden, ob die Kosten der Operation übernommen werden oder aber ob es sich um eine Privatleistung des Versicherten handelt. Hat die Behandlung hingegen schon begonnen oder ist sie gar abgeschlossen, müssen sich Versicherte unter Umständen mit ihrer privaten Krankenkasse zwecks Kostenübernahme oft streiten.
In einem aktuellen Gerichtsurteil vom 10. Dezember 2008 hat das Landgericht Köln beispielsweise festgestellt, dass die Kosten einer Lasik Operation nur dann von den privaten Krankenkassen übernommen werden müssen, wenn diese medizinisch notwendig war. Diese Notwendigkeit muss dabei vom Patienten nachgewiesen werden.