Der Grundfreibetrag 2010 und die Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer ist eine von natürlichen Personen auf das Einkommen zu zahlende Steuer, die im Einkommenssteuergesetz rechtlich geregelt ist. Grundlage für die Berechnung der Einkommenssteuer ist das zu versteuernde Einkommen.
Einkünfte sind in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig, egal ob es sich dabei um Arbeitslohn, nebenberufliche Einkommen oder Entgelt aus einer selbstständigen Beschäftigung handelt.
Als Grundlage für die Berechnung der Einkommenssteuer wird dabei das zu versteuernde Einkommen herangezogen. Dabei handelt es sich nicht das Bruttoeinkommen, sondern um das durch Werbungskosten und Sonderausgaben geminderte Einkommen. Vom Bruttoeinkommen können Steuerpflichtige demnach verschiedene Entlastungsbeträge abrechnen, auch Freibeträge und Aufwendungen sind abzugsfähig. Auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens ermittelt das Finanzamt im Anschluss daran die zu zahlende Einkommenssteuer sowie den Solidaritätszuschlag, was dann durch Abgabe der Einkommenssteuererklärung letztendlich zu einer Steuernachzahlung oder einer Steuererstattung führen kann.
Der Eingangssteuersatz für Einkommen in Deutschland liegt seit dem Jahr 2010 bei nur noch 14%, der individuell zu zahlende Steuersatz wird anhand des Einkommens ermittelt. Durch den progressiven Steuertarif in Deutschland steigt der Einkommenssteuersatz in Relation zum Einkommen. So müssen Steuerpflichtige ab einem zu versteuerndem Einkommen von 24.000 Euro bereits 16,2% effektivem Steuersatz entrichten, bei einem Einkommen von 48.000 Euro steigt dieser bereits auf 25,3%.
Einkommenssteuer wird jedoch nur dann fällig, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag von aktuell 7.834 Euro liegt. Wird dieser Grundfreibetrag nicht überschritten, wird keine Einkommenssteuer fällig. Um niedrigere Einkommen zu entlasten, wird dieser Betrag ab dem Jahr 2010 auf 8.004 Euro angehoben.