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Baukredit: Ehepartner halften oft bei Baufinanzierung trotz Trennung

Copyright (c) 123RF Stock Photos

Wenn sich Ehepartner zusammen eine Immobilie über einen Baukredit finanzieren lassen, stellt sich die Frage, was mit diesem Kredit passiert, sollten sich beide scheiden lassen. Dazu gibt Stephan Scharfenorth, der Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de eine klare Auskunft.

Da laut Scharfenorth in den meisten Fällen einer der ehemaligen Ehepartner in dem Objekt wohnen bleibt, „sollte der Ausziehende einen Wertausgleich für den Verlust seines Eigentumsanteils erhalten“. Allerdings scheidet der Ausziehende damit nicht immer automatisch auch aus dem Darlehens- beziehungsweise Kreditvertrag aus.

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Der Grund hierfür ist, dass eine solche Haftungsentlassung im Falle einer Scheidung in den seltensten Fällen bei dem Abschluss des Finanzierungsvertrages besprochen wird – denn wer möchte schon während der Ehe und beim Erwerb einer eigenen Immobilie an Scheidung denken. Durch diesen Umstand besteht allerdings die Haftung für den Baukredit trotz der Trennung weiter, so dass „viele Menschen über die Scheidung hinaus mit der Immobilie verheiratet bleiben“, so Scharfenorth weiter.

Wer eine Haftungsentlassung anstrebt, muss zu aller erst die rechtsgültigen Scheidungspapiere bei seinem Kreditgeber vorlegen. Darüber hinaus müssen sich beide Partner darüber im Klaren sein, wer nun in der finanzierten Immobilie wohnen bleibt. Dieser muss dann ebenfalls bereit sein, den laufenden Kredit komplett zu übernehmen. Sollte die alleinige Finanzierung nicht möglich sein, bleibt in den meisten Fällen nur noch der Verkauf der Immobilie, um so das Darlehen bei der Bank begleichen zu können.

„Eine vorzeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist kann jedoch eine teure Lösung sein, da in fast allen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wird“, so Stephan Scharfenorth. Sollte einer der Partner diese Lösung anstreben, empfiehlt der Experte, sich im Vorfeld ausgiebig bei dem Kreditinstitut zu informieren. Ebenso rät Scharfenorth auch verheirateten Paaren dazu, offen darüber zu sprechen, was im Falle einer Scheidung mit der Immobilie passieren soll – auch wenn dieses Thema sicherlich nicht zu den schönsten in einer intakten Ehe gehört.

Quellen: faz.net, finanzfrage.de, stern.de, baufi24.de

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