Reichensteuer und Elterngeld: Wie Spitzen-Verdiener sich vom Staat beschenken lassen
Als die schwarz- gelbe Regierung das Elterngeld für Hartz- IV- Empfänger strich, hagelte es Proteste von allen Seiten. Deswegen wurde noch eine Regelung verabschiedet, die auch Top- Verdiener aus der Elterngeld- Liste strich. Da diese Regelung sich aber ausschließlich an der so genannten „Reichensteuer“ von 2007 orientiert, greift sie in der Praxis kaum.
Reich vor dem Gesetz ist der, der als Single ein Einkommen von mehr als 250.000 Euro und als verheiratetes Paar mehr als 500.000 Euro im Jahr zu versteuern hat. Dann gilt auch der Steuersatz von 45 Prozent. Ca. 69.000 Personen zahlten diese Steuer im Jahre 2010, was dem Staat etwas 21,46 Mrd. Euro brachte.
Reiche haben hohe Einkünfte aus Kapital- Einkommen, die nach der Abgeltungssteuer von 2008 aber nicht mehr bei der Einkommensteuer angegeben werden müssen. Sie werden direkt von der Bank in Form des Einheitssatzes von 25 Prozent auf den jeweiligen Kapital- Ertrag an die Steuer abgeführt. Ein Spitzen- Verdiener mit mehr als 100.000 Euro im Jahr kann also gut und gern noch das Doppelte an Kapital- Erträgen einnehmen, und trotzdem noch Elterngeld beziehen.
Das Elterngeld wird bis zu 14 Monate gezahlt. Es ersetzt 65 Prozent des Netto- Verdienstes, den der jeweilige Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat. Es werden jedoch höchstens 1.800 Euro im Monat gezahlt. Das untere Limit liegt bei 300 Euro. Im Jahre 2010 hat der Staat für Elterngeld fast 5 Mrd. Euro ausgegeben. Die ursprüngliche Zielrichtung des Elterngelds, besser- verdienenden Paaren einen Ausgleich für die Geburt eines Kindes zu bieten, bliebt bestehen. Aber den 130.000 Langzeit- Arbeitslosen, denen das Elterngeld entzogen wurde, stehen nur etwa 2.000 Top- Verdiener gegenüber.