Privatinsolvenz: Dauer, Ablauf und Änderungen in 2013 – Was muss man beachten?

Wenn einem Schuldner die finanziellen Problem über den Kopf wachsen und er diese alleine nicht mehr bewältigen kann, bleibt ihm letztendlich nur noch der Gang in die sogenannte Privatinsolvenz. Doch obwohl dieses Thema für viele Menschen noch immer ein Tabu darstellt, kämpft laut einer Umfrage des Magazins Focus bereits jeder zehnte Haushalt gegen eine Privatinsolvenz an.
Wer diese am Ende doch anmelden muss, sollte jedoch einige wichtige Punkte beachten, damit man sich den Gang nicht unnötig erschwert. Viele Deutsche sind bekanntlich verschuldet, einige davon sogar derartig, dass sie es ohne fremde Hilfe nicht mehr aus der persönlichen Finanzkrise heraus schaffen.
Zwar empfehlen einige Finanz-Experten vor dem Antrag auf eine Privatinsolvenz den Besuch eines sogenannten Schuldnerberaters, doch kann es mehrere Wochen oder gar Monate dauern, bis man dort einen Termin erhält. Und in dieser Zeit sammeln sich dementsprechend nur noch mehr unbezahlte Rechnungen und Mahnungen an.
Doch was ist zu beachten, wenn man die private Insolvenz beantragen muss? Zuallererst muss man selber und mit der Unterstützung einer anerkannten Schuldnerberatung versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Erst wenn dieses Vorhaben nachweislich missglückt ist, kann man den Antrag bei dem Insolvenzgericht stellen. Hier muss man dann sämtliche Nachweise, Belege und Informationen über das eigene Einkommen, ein mögliches Vermögen und natürlich über die Schulden und die Gläubiger erbringen.
Sobald das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wurde, werden dem Schuldner nach sechs Jahren zwar seine Schulden erlassen, jedoch muss er während dieser Zeit zum einen mit dem Existenzminimum auskommen und darf zum anderen natürlich keine weiteren Schulden anhäufen. Ebenso muss der dann insolvente Schuldner auch weiter versuchen, die Schulden abzuarbeiten. Während dieser sechs Jahre wird das gesamte Vermögen übrigens von einem Treuhänder verwaltet. Er ist es, der auch darüber entscheidet, ob man sich neue Wertgegenstände zulegen darf oder nicht.
Quellen: finanzfrage.de, focus.de, spiegel.de, ratgeber.t-online.de, bild.de