Neue Gebühren für fremde Bankautomaten – So viel müssen Sie beim Geld abheben zahlen
Wer Geldautomaten einer fremden Bank benutzt, muss auch immer eine Gebühr dafür zahlen. Der Ärger der Kunden über die unterschiedlichen und undurchschaubaren Preise rief im letzten Jahr sogar das Bundeskartellamt auf den Plan. Mit der neuen Gebührenregelung, die seit dem 15.Januar 2011 gilt, ist jedoch kaum etwas gewonnen.
Denn geregelt wurde lediglich, dass der Kunde am Bankautomaten über die Höhe der Gebühr informiert werden muss. Ein Vorteil wurde nur dadurch erreicht, dass sich die Privatbanken im Zuge der Gespräche auf einen gemeinsamen Abhebe- Preis von 1,95 Euro einigen konnten. Die Sparkassen und Raiffeisenbanken schlossen sich diesem Vorschlag jedoch nicht an. Sie verlangen weiter ihre 4.44 Euro beziehungsweise 2,93 Euro. Dabei kann es zudem noch zu regionalen Unterschieden kommen.
Es wurden Fälle aus Schleswig- Holstein und Bayern bekannt, wonach Sparkassen hier sogar 7,50 Euro als Gebühr erhoben. In diesem Umfeld ist es auch nicht verwunderlich, wenn beide Bankenverbände mit weiteren Erhöhungen liebäugeln. Für den Kunden bleibt der Sachverhalt somit weiter unbefriedigend. Zwar hat er jetzt die Wahl, die eingeblendete Gebühr nicht zu akzeptieren und sein Glück woanders zu probieren, aber die Praxis spricht dagegen.
Die meisten Bundesbürger gehen erst zu einem Bankautomaten, wenn das Geld knapp wird. Ein Drittel hat weniger als zehn Euro in der Tasche, ehe ein Bankautomat aufgesucht wird. Dann steht auch meist eine akute Notwendigkeit dahinter, die ein längeres Suchen nicht zulässt. Solange jede Bank Tarife für das Abheben an ihren Automaten erheben kann, wie sie will, bleibt dem Verbraucher nichts weiter übrig, als seine Gewohnheiten darauf einzustellen. Servicefreundlich ist das nicht.