Abzüge bei der Lohnsteuerklasse 1: Zeit zu wechseln?
In der BRD zahlen Arbeitnehmer ihre Steuer jeweils auf die erzielten Einkünfte nach einem Steuersystem, welches in Steuerklassen eingeteilt ist. Hieraus ergibt sich u.a. der Lohnsteuerabzug, der Solidaritätszuschlag und in einigen Fällen auch die Kirchensteuer. Insgesamt gibt es in der BRD lt. Einkommenssteuergesetz 6 Steuerklassen.
Die Steuer kann maschinell und auf Grundlage von Lohnsteuertabellen ermittelt werden. Ist ein Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, so wird dieser Betrag von der fälligen Lohnsteuer abgezogen. In der Lohnsteuerklasse 1 werden ledige, verwitwete und geschiedene Personen sowie eingetragene Lebensgemeinschaften eingestuft.
In die Lohnsteuerklasse 1 werden weiterhin Paare, die ständig getrennt leben und wo ein Partner im Ausland lebt, eingeordnet. Die Höhe der Abzüge der Lohnsteuerklasse 1 ist abhängig vom Brutto Betrag. Die Abzüge sind daher bei Geringverdienenden nicht so hoch, mit einem hohen Bruttohgehalt steigen die Steuersätze an, die Prozentsätze für Steuern können zwischen 21 % und 51 % liegen.
Wer sich in der Lohnsteuerklasse 1 befindet, hat nach der Steuerklasse 4, die von Ehepartnern gut verdienender Arbeitnehmer gewählt werden kann, die höchste Steuerbelastung im deutschen Steuersystem. Zu einer Reduzierung des Steuerbetrages in der Steuerklasse 1 führen u.a. ein Kinderfreibetrag von 5808 Euro jährlich sowie eine Alleinerziehendentlastung. Der reale Steuerbetrag wird jährlich auf Grundlage der Einkommenssteuererklärung berechnet. Ein Steuervorteil lässt sich nur durch die Kombination von Steuerklassen erzielen. Steuerklassekombinationen sind nur für Eheleute und eingetragene Lebensgemeinschaften möglich.