Abgeltungssteuer bei Investmentfonds
Die Erträge von Investmentfonds müssen ebenso wie andere Kapitalerträge versteuert werden. Die Abgeltungssteuer 2009 hat hier jedoch für einige Änderungen gesorgt.
Erträge aus Investmentfonds gehören steuerrechtlich zu den Kapitalerträgen und unterliegen seit Januar 2009 somit der Abgeltungssteuer. Somit werden Erträge mit dem pauschalen Steuersatz von 25% belegt, darauf müssen zudem 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer entrichtet werden. Dies gilt sowohl für die jährlichen Ausschüttungen aus den Fonds als auch für die erzielten Kursgewinne, also die Differenzen von Kauf- und Verkaufskurs.
Lediglich Anleger, die ihre Fondsanteile noch vor dem 31.12.2008 erworben haben, können ihre Kursgewinne steuerfrei erzielen. Daneben werden seit Januar zusätzlich die innerhalb des Fonds erzielten Erträge besteuert, die bisher steuerfrei vereinnahmt werden konnten. Hierdurch kann die Rendite des Fonds natürlich geschmälert werden.
Eine Möglichkeit, der Abgeltungssteuer bei Investmentfonds zu umgehen, sind Dachfonds.
Diese investieren nicht direkt in Wertpapiere, zum Beispiel Aktien oder festverzinsliche Papiere, sondern sie legen das Geld der Anleger in verschiedenen Fonds an. Somit umgehen Dachfonds die Besteuerung auf Fondsebene. Somit können Fondsmanager umschichten, ohne dass dies die Rendite negativ beeinflusst. Dachfonds gibt es in verschiedenen Ausrichtungen. So sind unter anderem Dachfonds auf Basis von Rentenfonds verfügbar, auch Dachfonds, die in Aktien- oder Immobilienfonds anlegen, sind am Markt vertreten.
Somit kann ein gut strukturiertes Portfolio aufgebaut werden, welches zudem Renditevorteile bringt. Allerdings sollte die bisherige Performance der Dachfonds genau geprüft werden, bevor der Kauf getätigt wird, denn nicht alle Dachfonds sind Outperformer. Unter Umständen kann ein gut gemanagter Aktienfonds trotz Abgeltungssteuer höhere Renditen erwirtschaften. Fondsvergleiche im Internet können hier Aufschluss geben.