Erklärung Abgeltungssteuer und Sparerfreibetrag
Seit dem 01. Januar 2009 ist die Abgeltungssteuer in Kraft. Durch sie müssen nun alle Kapitalerträge, von Zinsen über Dividenden bis hin zu Kursgewinnen, pauschal mit 25% Abgeltungssteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert werden. Diese Versteuerung nimmt die Bank, sofern entsprechende Erträge erzielt werden, automatisch vor und leitet den abgezogenen Betrag ans Finanzamt weiter.
Die Einführung der Abgeltungssteuer bringt für Anleger vor allem im Bereich der Wertpapieranlage starke Veränderungen mit sich. So waren bisher Dividendenerträge aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens zur Hälfte steuerfrei, Kursgewinne konnten nach einer Haltefrist der Wertpapiere von einem Jahr (Spekulationsfrist) sogar steuerfrei vereinnahmt werden. Die neue Abgeltungssteuer wird jedoch nur auf Wertpapiere angewendet, die ab dem 01. Januar 2009 erworben wurde, Altbestände hingegen genießen Bestandsschutz.
Im Bereich der Zinsanlage haben Sparer nach wie vor die Möglichkeit, einen Freibetrag bei ihrer Bank einzureichen – den Sparerpauschbetrag. Er gilt für Zinserträge, Dividenden und Ausschüttungen aus Investmentfonds, nicht jedoch für Kursgewinne. Ist er gestellt, können die Zinsen bis zur Höhe des Pauschbetrages steuerfrei vereinnahmt werden. Der Sparerpauschbetrag kann bis zu einer Höhe von 801 Euro pro Person gestellt werden, wie der bisher geltende Freistellungsauftrag ist es auch hier möglich, diesen auf verschiedene Kreditinstitute zu verteilen.