Kindergeld Antrag bei der Familienkasse
Kindergeld wird allen Eltern gezahlt, die die Versorgung für ihr Kind übernehmen. Um Kindergeld zu erhalten, ist jedoch ein Antrag bei der zuständigen Familienkasse notwendig.
Eltern, die ein Kind bekommen haben, erhalten für dieses nicht automatisch das in Deutschland geltende Kindergeld. Das Kindergeld wird erst auf Antrag gezahlt, und zwar ab dem Tag der Geburt. Der entsprechende Antrag kann bei der zuständigen Kindergeldstelle angefordert werden, oftmals können die Mitarbeiter im Krankenhaus schon Anträge zur Verfügung stellen. Auch im Internet sind die erforderlichen Anträge unter arbeitsagentur.de zu finden.
Der Kindergeld Antrag ist dabei vom jeweiligen Antragsteller, in der Regel der Mutter, auszufüllen. Sie muss sowohl ihren Namen als auch den Geburtsnamen sowie das Geburtsdatum angeben. Weiterhin benötigt das Amt Angaben zum Mitantragstellers, dem Vater. Nun ist es noch nötig, dass auf dem Antrag die Namen der Kinder, für die Kindergeld beantragt wird, angegeben werden.
Im Kindergeld Antrag werden zudem Angaben zum Verhältnis, zwischen Antragsteller und Kind benötigt. Schließlich kann der Antrag auf Kindergeld auch von den Großeltern oder den Adoptiveltern gestellt werden. Zur Bestätigung, dass alle Angaben korrekt sind und der Wahrheit entsprechen, muss der Antrag natürlich noch unterschrieben werden.
Der Kindergeldanspruch gilt dabei grundsätzlich für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Haushalt der Eltern leben. Nach dem 18. Geburtstag ist das Kind nur dann kindergeldberechtigt, wenn es selbst noch über kein eigenes Einkommen verfügt bzw. das Einkommen unter dem aktuellen Grundfreibetrag liegt. Der Kindergeldstelle sind in diesem Fall Bescheinigungen über die weitere Schul- oder Studienausbildung, über einen Ausbildungsplatz oder über die Absolvierung freiwilliger soziale Dienste.