Halbwaisenrente und Kindergeld
Die Waisenrente erhalten Kinder beim Tod ihrer Eltern, sofern diese Rentenberechtigt waren, ausgezahlt, um den Lebensunterhalt für das Kind weiter finanzieren zu können.
Die Höhe der Halbwaisenrente richtet sich nach der Einzahlung des verstorbenen Elternteils in die Rentenkasse, Kinderziehungszeiten und Ersatzzeiten werden hierbei natürlich anerkannt. Die Halbwaisenrente wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs gewährt, gleichzeitig erhält das Kind bzw. dessen überlebender Elternteil das staatliche Kindergeld. Auch das Kindergeld wird bis zum 18. Geburtstag bezahlt.
Mit Erreichen der Volljährigkeit wird Kindergeld jedoch nur dann gezahlt, wenn das Einkommen des Kindes eine Grenze von aktuell 7.680 Euro nicht überschreitet, denn nur dann wird das Kindergeld für den Lebensunterhalt wirklich benötigt. Zu diesem Einkommen zählen sowohl die Ausbildungsvergütung als auch das Arbeitseinkommen und die Halbwaisenrente. Wird die Verdienstgrenze überschritten, entfällt die Zahlung des Kindergeldes.
Zu beachten ist jedoch, dass gerade beim Einkommen Werbungskosten und Sonderausgaben angesetzt werden können, die so das zu versteuernde Einkommen unter die Einkommensgrenze drücken können. Beträgt die Höhe der Werbungskosten (zum Beispiel das Kilometerentgelt für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstelle) unter 920 Euro, kann der derzeitige Pauschalbetrag angesetzt werden. In diesem Fall wird das Kindergeld trotz einer Überschreitung der Grenze weiterhin gezahlt, maximal jedoch bis zum 27. Lebensjahr.