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Home / Immobilien / Höhe der Grunderwerbssteuer für eine Eigentumswohnung

Höhe der Grunderwerbssteuer für eine Eigentumswohnung


Wer ein Haus oder ein Grundstück kauft, ist hierzu unter Umständen verpflichtet, Grunderwerbssteuer zu bezahlen. Dies gilt auch beim Kauf einer Eigentumswohnung.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung geht nicht nur die Wohnung, sondern gleichzeitig ein Anteil des Hauses auf den Erwerber über. Dies führt dazu, dass auch für die Eigentumswohnung Grunderwerbssteuer bezahlt werden muss, sofern die Wohnung nicht als Erbe oder Schenkung übertragen wurde. Die Grunderwerbssteuer beträgt in Deutschland derzeit 3,5%, gerechnet auf den Kaufpreis, der notariell vereinbart wurde. Sofern die Eigentumswohnung im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben wurde, muss die Grunderwerbssteuer auf das Meistgebot bezahlt werden.

Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbssteuer gilt das Grundstück zusammen mit all seinen wesentlichen Bestandteilen. Hierzu gehört natürlich das Haus, nicht jedoch die Einbauküche, die Sauna oder die Markise. Sofern nichtwesentliche Bestandteile zusammen mit der Eigentumswohnung gekauft werden kann es sich lohnen, hierfür einen separaten Kaufvertrag zu schließen. So kann die Kaufsumme für die Eigentumswohnung reduziert werden, um einem Teil der Grunderwerbssteuer zu entgehen.

Die gesetzliche Regelung besagt, dass für die Zahlung der Grunderwerbssteuer sowohl der Käufer als auch der Verkäufer haftet. In der Praxis werden diese Kosten jedoch fast immer vom Käufer übernommen, der auch den Bescheid vom Finanzamt erhält. Die Höhe der Grunderwerbssteuer muss bei der Finanzierung des Objekts immer eingerechnet werden, denn sie belastet das Budget in nicht unerheblichem Maße. Da diese Zahlung zwar als Anschaffungskosten gilt, sie den Wert der Immobilie jedoch nicht erhöht, bleibt sie bei der Berechnung des Beleihungswertes unberücksichtigt. Die Grunderwerbssteuer sollte daher möglichst aus Eigenmitteln finanziert werden können.


3 Beiträge zu: Höhe der Grunderwerbssteuer für eine Eigentumswohnung
Jörg | 1. Mai 2011, 19:15

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe seit dem 01.10.2011 eine Eigentumswohnung mit meiner Freundin gekauft.
Wir mußten bei fast 3.000€ nur an Grunderwerbssteuer zahlen ( Einmalzahlung). Jetzt müssen wir für die Wohnung alle drei Monate einen Betrag zahlen und für den Stellplatz.

Wie lange muß ich zahlen ?
Mein Leben lang, solange ich die Eigentumswohnung behalte ??

Mit freundlichen Grüßen
Jörg

theone | 23. Nov 2012, 21:53

Alles Abzocke-so nimmt man den Leuten das Geld aus der Tasche ohne diese Ausrauben zu müssen.

peter | 15. Jun 2013, 23:00

der Artikel scheint etwas veraltet zu sein,
in BW sind es 5.0% UmSt.
+ noch die Maklergebühr!!!!!!!!!!!!

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