Änderungen beim Wohngeld 2009
Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung an Menschen, die sich Wohnen nicht oder nur eingeschränkt leisten können. Das Wohngeld wird einerseits als Mietzuschuss für Mieter gewährt, Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen hingegen erhalten einen Lastenszuschuss.
Mit Beginn des Jahres 2009 gab es einige Änderungen bei der Berechnung von Wohngeld, die für Empfänger sehr positiv ausfallen. So soll sich das Wohngeld von derzeit rund 90 Euro durchschnittlich auf 142 Euro pro Monat erhöhen. Gleichzeitig werden die Heizkosten, die bisher unberücksichtigt geblieben sind, abhängig von der jeweiligen Wohnfläche mit in die Mietkosten eingerechnet.
So werden nun erstmals auch die Energiekosten berücksichtigt. Wurde bisher einzig die Bruttokaltmiete zur Berechnung herangezogen, werden nun bis zu 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche als Heizkosten mit berücksichtigt. In diesem Zuge entfallen künftig die bisher angewendeten unterschiedlichen Baualtersklassen. Im Rahmen der Gesetzesänderung wurden zudem die Miethöchstbeträge sowie die Einkommensgrenzen und zehn Prozent angehoben.
Wird der Antrag auf Wohngeld bewilligt, erhalten die Antragsteller einen entsprechenden Bescheid, der Höhe und Dauer des Wohngeldbezugs ausweist. In der Regel liegt die Bezugsdauer bei einem Jahr, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Wurde das Wohngeld einmal gewährt, müssen es Bezieher auch dann nicht zurückzahlen, wenn sie zwischenzeitlich ein Einkommen erreicht haben, welches den Wohngeldbezug eigentlich ausschließt.