Was ist die Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer wurde im Januar 2009 eingeführt. Sie wurde im Zuge der Unternehmenssteuerreform beschlossen und gilt nun für alle Kapitalerträge.
Zum 01.01.2009 wurde in Deutschland die neue Abgeltungssteuer eingeführt. Sie ist eine Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Bis zum Einführungstermin wurden diese Erträge recht unterschiedlich besteuert, zum Teil erfolgte die Besteuerung auch zum persönlichen Einkommenssteuersatz.
Seit Januar 2009 gilt jedoch der einheitliche Abgeltungssteuersatz von pauschal 25%. Zu diesen 25% werden noch 5,5% Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer fällig. Eine zusätzliche Angabe der Einkünfte in der privaten Steuererkläung ist nicht mehr nötig, Steuerschulden sind dann abgegolten. Die Abgeltungssteuer wird dabei von den Banken und Sparkassen direkt abgezogen und ans Finanzamt überwiesen.
Der Anleger erhält im Nachgang eine entsprechende Bescheinigung über die bezahlten Steuern. Sollte der persönliche Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz von 25% liegen ist es möglich, über die Steuererklärung die zu viel gezahlten Steuern erstattet zu bekommen.
Durch die Einführung der Abgeltungssteuer ergeben sich für Anleger zahlreiche Neuerungen. Diese betreffen vor allem Kursgewinne bei Wertpapieren, die bisher nach einer Haltefrist der Anlagen von mindestens einem Jahr steuerfrei waren. Nun müssen sämtliche Kursgewinne, unabhängig davon, wie lange die Wertpapiere im Depot verwahrt wurden, versteuert werden.
Vor allem langfristig orientierte Anleger sehen sich dabei benachteiligt. Anleger hingegen, die lediglich Zinserträge erhalten, können durch die Abgeltungssteuer Steuern sparen, denn sie bezahlen nicht mehr 30% Zinsabschlagsteuern, sondern eben nur noch 25% Abgeltungssteuer.