Wann muss man sich arbeitslos melden
Der Arbeitgeber hat mündlich oder schriftlich darüber informiert, dass ein Beschäftigungsverhältnis endet? Sobald man darüber in Kenntnis gesetzt wurde, ist es ratsam, bei der Agentur für Arbeit vorzusprechen und sich arbeitslos bzw. arbeitssuchend zu melden.
Seit dem 01.07.2003 gilt, dass man sich spätestens 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit melden sollte. Steht man in einem kürzeren, befristeten Arbeitverhältnis (3-Monatsverträge bei einer Zeitarbeitsfirma), ist man verpflichtet innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung vorzusprechen.
Es ist wichtig, rechtzeitig vorzusprechen um eventuelle Nachteile wie beispielsweise Sperrfristen zu erhalten. Finanzielle Einbußen könnten dann beim Arbeitslosengeld drohen. Bei verspäteter Arbeitslosenmeldung, zählt jeder Tag! Die Minderung des Arbeitslosengeldes kommt auf den Bruttoverdienst an. Bei einem Bruttoverdienst von ca.1700 € wird z.B. pro Tag um etwa 7 € gekürzt. Erfolgt eine Kürzung, dann für maximal 30 Verspätungstage. Eine Sperre kann man dagegen bis zu 3 Monaten bekommen.
Der Arbeitgeber ist vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses verpflichtet, darüber zu informieren, dass sich der Arbeitnehmer, aktiv um eine neue Stelle bemühen sollte. Unter bestimmten Vorraussetzungen kann der Arbeitgeber Urlaub gewähren.
Die Arbeitslosenmeldung muss persönlich erfolgen. Um Fristen zu wahren, ist es seit dem 01.05.2007 möglich, dass man sich telefonisch bei der Arbeitsagentur meldet. Die Frist wird aber nur wirksam, wenn man nach Terminvereinbarung, die persönliche Arbeitslosenmeldung nachholt.
Zur Beantragung des Arbeitslosengeldes, ist es erforderlich, neben den Antragsformularen, das Kündigungsschreiben, den letzten aktuellen Lohnbescheinigungen, Kontoauszügen, Bescheinigungen über sonstige Einnahmen (Kindergeld, Unterhaltszahlungen ect.) vorzulegen. Die Antragsformulare erhält man bei der Agentur für Arbeit an der Information.