Risiko Steuerhinterziehung: Ein aussterbendes Geschäftsmodell
Legalisierter Ankauf von Schwarzmarkt- Daten durch deutsche Finanzämter, Veröffentlichungen a la wikileaks, neue Abkommen der deutschen Regierung zum Informationsaustausch mit so genannten Steueroasen – das Risiko für Steuerhinterzieher wird immer größer.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Ankauf gestohlener Bankdaten durch deutsche Finanzämter zum Zwecke der Steuerfahndung für rechtmäßig erklärte hatte, nahmen die Behörden über 100 Millionen Euro Nachzahlungen aus gefälschten Steuererklärungen ein. 25.000 Steuersünder meldeten sich allein 2010 freiwillig bei den Finanzämtern. Denn Steuerhinterziehung ist ein Straftatbestand, der sich im Urteil an der Höhe der verheimlichten Beträge orientiert – von Geld bis hin zu Gefängnisstrafen. In Deutschland gibt es seit 90 Jahren die Chance, mit einer Selbstanzeige straffrei aus einem solchen Vergehen davon zu kommen.
Der Steuersünder muss jedoch mit seinem Bekenntnis beim Finanzamt vorstellig werden, ehe Steuerfahnder seinen Fall aktenkundig gemacht haben. Auch reichen keine vagen Hinweise, sondern nur exakte Auflistungen. Wer zum Beispiel im Ausland Zinsen auf nicht versteuerte Beträge eingenommen hat, ist verpflichtet, dies für jedes Jahr und in genauer Zinshöhe vorzulegen. Die Zeit dafür beträgt einen Monat. Wer die Übersicht verloren hat, kann eine Vorausberechnung über dem tatsächlichen Wert angeben und die Daten nachträglich aufarbeiten. Werden diese Punkte nicht eingehalten, kann selbst während der Selbstanzeige noch ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Wann aber kann man sich sicher sein, dass die begangene Steuerhinterziehung bereits verjährt ist? Finanzämter haben grundsätzlich das Recht, für die letzten 10 Jahre Nachforderungen zu stellen. Steuerrechtlich ist das auch der Verjährungszeitraum. Strafrechtlich beträgt er dagegen nur fünf Jahre. Seit 2008 kann für besonders schwere Vergehen die Verjährungsfrist aber auch auf 10 Jahre heraufgesetzt werden.