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Home / Versicherung / Pflegeversicherung 2011 – Alles was man zu Beitragssatz und Leistungen wissen sollte

Pflegeversicherung 2011 – Alles was man zu Beitragssatz und Leistungen wissen sollte

Unsere Gesellschaft altert, die Zahl hilfsbedürftiger älterer Menschen wächst stetig. Über 2,4 Millionen Deutsche beziehen bereits Leistungen über die gesetzliche Pflegeversicherung. Aber wie funktioniert das?

Wenn der Pflegefall in einer Familie eintritt, sind die Angehörigen mit völlig neuen Problemen konfrontiert. Zu viele beschäftigen sich mit dem Thema erst, wenn es akut ist. Denn jede Leistung muss beantragt werden. Und schon gar nicht jede Leistung wird in dem Maße bewilligt, wie sich das die Antragsteller vorstellen. Die Krankenkassen und privaten Krankenversicherer lassen sehr genau prüfen, was sie ausgeben müssen.

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Das monatliche Pflegegeld richtet sich nach der Pflegestufe. Die Zahlungen erhält derjenige, der die Leistungen ausführt. Das sind in der Mehrheit noch die Angehörigen, aber der Anteil ambulanter Pflegedienste nimmt zu. Möglich ist auch eine Aufteilung zwischen Privatpersonen und professionellen Diensten. An einem bestimmten Punkt der Pflegeleistung sind auch die opferwilligsten Angehörigen überfordert. Dann bleibt als Alternative nur das Pflegeheim. Aber hier übersteigen die Kosten oft die Zahlungen der Pflegeversicherung.

Die Differenz zwischen Heimkosten und Betrag aus der Pflegeversicherung übernimmt zuerst einmal das Sozialamt. Aber im nächsten Schritt werden die Kinder der Pflegeperson daran beteiligt. Dabei gilt ein Selbstbehalt von 1.500 Euro, der sich um 1.200 Euro bei einem Ehepartner erweitert. Verdient der Ehepartner gut, wendet sich diese Regelung jedoch gegen diese Personen, die gegenüber der Pflegeperson gar nicht zum Unterhalt verpflichtet sind.

Was nicht beantragt wird, wird nicht gezahlt. Das gilt nicht nur für das Pflegegeld, sondern auch für mögliche Zuschüsse, z.B. für einen barrierefreien Umbau der Wohnung oder einen Badewannenlift. Auch die Betreuung von Personen, die keine Pflegestufe erhalten, können die Angehörigen mit bis zu 2.400 Euro im Jahr vergütet bekommen.

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