Kleingewerbe gründen mit der richtigen Rechtsform
Die Gründung eines Kleingewerbes sollte gut geplant werden. In vielen Fällen bietet ein Kleingewerbe eine gute Möglichkeit, die Einkommenssituation maßgeblich zu verbessern und sogar seinen Lebensunterhalt zu erzielen. Die Grundlage für ein Kleingewerbe bietet nicht nur eine aussichtsreiche Geschäftsidee, sondern auch die Wahl einer passenden Rechtsform. Der Entscheidung für eine Rechtsform kommt, aufgrund der Tragweite der Entscheidung, eine besonders hohe Bedeutung zu.
Generell kann ein Kleingewerbe nur durch natürliche Personen betrieben werden. Demnach ist eine Gründung und der Betrieb eines Kleingewerbes durch juristische Personen (zum Beispiel Kapitalgesellschaften wie die AG oder GmbH) nicht möglich. Definitionsgemäß handelt es sich bei einem Kleingewerbe um ein Unternehmen, welches keinen nach kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Zwar gibt es verschiedene Rechtsformen, die für den Betrieb eines Kleingewerbes in Frage kommen, allerdings eignen sich viele Rechtsformen nur dann, wenn mehrere Personen an dem Unternehmen beteiligt sein sollen (zum Beispiel die OHG oder KG).
Insbesondere die GBR oder das Einzelunternehmen werden von Kleingewerbetreibenden gewählt, um ein Kleingewerbe zu betreiben. Einziger Nachteil dieser Rechtsformen: Die Betreiber haften auch mit dem Privatvermögen und gehen daher besonders hohe Risiken ein. Im Gegenzug genießen sie aber sehr großes Vertrauen unter Kunden und Banken.