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Kindergeld 2009: Tabelle und Einkommensgrenzen


Kindergeld ist eine staatliche Leistung an die Erziehungsberechtigten, das pro Kind fällig wird. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und auf das Konto der Eltern überwiesen.

Das Kindergeld wird in Deutschland für jedes Kind bezahlt, welches im Haushalt der Eltern lebt. Es soll das Existenzminimum der Kinder sichern. Der Antrag muss an die zuständige Kindergeldstelle der Familienkasse gestellt werden, Vorlagen für den Antrag stehen im Internet oder können bei der Behörde beantragt werden.

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Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Die Einkommensgrenzen der Eltern sind dabei unerheblich. Ist das Kind auch bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht finanziell unabhängig, steht es beispielsweise noch in der Schul- oder Berufsausbildung, wird das Kindergeld auch nach dem 18. Geburtstag noch bezahlt.

Die Höhe des Kindergeldes wird durch das Einkommenssteuergesetz bestimmt. Erst zum Januar 2009 wurde die Höhe den in den letzten Jahren stark gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Wurden bis Dezember 2008 für das erste und zweite Kind nur 154 Euro bezahlt, beträgt die Höhe ab Januar 2009 164 Euro. Für das dritte Kind werden seit Jahresanfang monatlich 170 Euro überwiesen, ab dem vierten Kind erhalten Eltern 195 Euro monatlich.

Das Kindergeld wird dabei auf das Girokonto des Antragstellers, also der Vater oder der Mutter, überwiesen. Kindergeld ist dabei eine Sozialleistung, die immer an die Eltern ausgezahlt werden muss, auch im Fall von Pfändungen oder einer Insolvenz.


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