Höherer Zuschuss von der Krankenkasse mit dem Zahnarzt Bonusheft
Zahnersatz ist teuer, zumal die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr 100% der Kosten übernehmen. Wer jedoch regelmäßig zum Zahnarzt geht und die Kontrolltermine einhält, kann den gesetzlichen Zuschuss zum Zahnersatz von derzeit 50% auf die Regelversorgung stark erhöhen.
Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten daher ein Bonusheft für den Zahnarztbesuch. Dieses Bonusheft, welches bereits seit 1989 besteht, gibt einen Nachweis über die regelmäßigen Zahnarztbesuche, denn der Zahnarzt trägt hierin die Routineuntersuchungen ein. Grundsätzlich ist niemand verpflichtet, ein Bonusheft zu führen.
Wer jedoch ein lückenloses Heft vorweisen kann, wenn einmal eine Brücke oder eine Prothese notwendig wird, kann bares Geld sparen. Voraussetzung für die Ersparnis ist, dass Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr mindestens einmal jährlich zum Zahnarzt gehen. Kinder zwischen dem 6-18. Lebensjahr erhalten ein spezielles Vorsorgeprogramm, bei dem der Zahnarztbesuch zweimal pro Jahr notwendig wird. Im Bonusheft werden anschließend der Tag der Untersuchung sowie die Art der Behandlung angegeben.
Patienten, die während der letzten fünf Jahre alle Kontrolluntersuchungen nachweisen können, erhalten von ihrer Kasse 60% Zuschuss zum Zahnersatz. Wer gar zehn Jahre ununterbrochen alle Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen hat, kann seinen Zuschuss sogar auf 65% erhöhen. Wer kein Bonusheft mehr hat, sollte dies beim nächsten Zahnarztbesuch ansprechen, es kann dann ein neues Heft ausgestellt werden.