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Home / Finanzen / Höhe der Zuverdienst-Grenzen: Wieviel darf man als Renter dazuverdienen?

Höhe der Zuverdienst-Grenzen: Wieviel darf man als Renter dazuverdienen?


Mit dem Bekannt- Werden der Pläne von CDU und FDP, die Zuverdienst- Grenze für Frührentner auf die Höhe ihres letzten Bruttogehaltes anzuheben, hat eine neue Diskussionsrunde zur generellen Rentenpolitik der Bundesrepublik eingesetzt.

Bisher durften Rentner unter 65 Jahren generell nur 400 Euro im Monat dazu verdienen. Mit der neuen Regelung könnte ein Rentner, der nur 700 Euro Rente bezieht, zuletzt aber ein Bruttogehalt von 2.200 Euro brutto bezogen hat, in seinem Altersjob bis zu 1.500 Euro dazu verdienen, ohne dass seine Rente angetastet würde. In der bisherigen Praxis sorgte ein Mehrverdienst über 400 Euro für eine Schmälerung der Rentenbezüge bis hin zur völligen Streichung, wenn der Zuverdienst allzu hoch war.

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Die Regierungskoalition gibt an, auf die aktuelle Situation zu reagieren. Es bestünde ein Missverhältnis zu Rentnern über 65 Jahren, die ohne Begrenzung Einkünfte erzielen könnten. Gleichzeitig würden Rentner, die noch einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, weitere Rentenansprüche für die Zukunft erwerben. Die Opposition sieht die Maßnahme dagegen in Gesamtzusammenhang der Pläne für die Rente mit 67 Jahren.

Der stellvertretenden Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Hubertus Heil, bezeichnete die Regelung gegenüber von FOCUS- online als „staatlich subventionierte Lohndrückerei“. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht die Gefahr, dass die Arbeitnehmer die Abschläge durch die Rente mit 67 durch Zuverdienste ausgleichen sollen. Ältere Arbeitnehmer haben heute schon ein massives Problem bei der Arbeitssuche.  Was ist 2030? Ab 2030 soll die Rente mit 67 greifen. Ob die Arbeitgeber bis dahin erkannt haben, wie wichtig ältere Fachkräfte für ihren Betrieb sind, ist schwer einzuschätzen. Offen ist auch das Missverhältnis zu Selbständigen, die jetzt ohne Alterslimit und Zuverdienstgrenze ihre berufliche Tätigkeit fortsetzen können.


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