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HIS Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft

Versicherungen speichern zahlreiche Daten über ihre Versicherten. Bisher wurden diese Daten, besonders Informationen über Ablehnungen von Verträgen, streng geheim gehalten.

Versicherungen prüfen eingereichte Verträge zuerst auf das zu übernehmende Risiko. Ist dieses zu groß, wird der Vertrag abgelehnt. Allerdings erhalten Kunden nur in wenigen Fällen Informationen darüber, warum ein Vertrag abgelehnt wurde bzw. warum Risikoaufschläge fällig werden. Dies ändert sich nun, denn seit dem 01. April 2009 haben Kunden von Versicherungsunternehmen einen Anspruch darauf, über die Speicherung der Daten Auskunft zu erhalten.

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Die Datenbank HIS (Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft) wurde bereits 1993 ins Leben gerufen und wird von beigetretenen Mitgliedern gepflegt. Die Datenbank ist aus Gründen der Übersichtlichkeit in verschiedene Sparten unterteilt, so zum Beispiel in Kfz, Unfall, Leben, Rechtsschutz und Haftpflicht. Die privaten Krankenkassen sind allerdings nicht im Mitgliedsverband. Eingehende Daten der Versicherungsunternehmen werden zentral gespeichert und können von dort abgerufen werden.

Sinn und Zweck der Datenbank HIS (Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft) war bei ihrer Einführung, Versicherungsbetrüger zu enttarnen und so die Versicherungen selbst zu schützen. Heute werden jedoch in den Datenbanken mehr als 9,5 Millionen Datensätze gespeichert. Somit stellt die Datenbank ein ernst zu nehmendes Problem für Datenschützer dar.

Jetzt hat daher jeder Betroffene, dessen Daten der HIS Datenbank gespeichert wurden, ein Recht auf Einblick. Das Formular zur Beantragung der Einsichtnahme steht auf der Internetseite des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft zur Verfügung. Die angefragten Daten müssen von den Unternehmen dann in einer angemessenen Frist von etwa zwei Wochen zur Verfügung gestellt werden, die Auskunft muss zudem kostenlos sein.

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