Firmenrechtschutz und Firmenversicherung
Unternehmen sind ebenso wie Privatpersonen nicht vor unvorhergesehenen Schäden sowie Schadenersatzansprüchen gefeit. Verschiedene Firmenversicherungen sowie die Firmenrechtschutzversicherung sind daher unabdingbar.
Für jeden Unternehmer ist es wichtig, dass sein Geschäftsbetrieb ohne Störungen läuft, denn nur so kann der notwendige Umsatz erzielt und die Ausgaben bedient werden. Viele Situationen machen es jedoch schwer, einen reibungslosen Geschäftsablauf sicherzustellen, oftmals ist dieser überhaupt nicht mehr nötig. Auch können durch unvorhergesehene Ereignisse hohe Schäden auftreten, die mitunter bis zur Insolvenz führen können. Der Firmenrechtschutz oder eine Firmenversicherung können hier helfen, zumindest den finanziellen Schaden auszugleichen.
Eine der wichtigsten Firmenversicherungen ist dabei die Firmenhaftpflichtversicherung. Sie sichert den Unternehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, zum Beispiel wenn ein Gerüstteil ein Auto beschädigt oder gar ein Mensch von einem Angestellten verletzt wird. Für diese Schäden müssten Unternehmer ohne Firmenhaftpflichtversicherung selbst aufkommen, sie haften dabei mit dem gesamten Vermögen.
Ebenso wichtig wie die Haftpflichtversicherung ist der Firmenrechtschutz. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, sei es zwischen Arbeitgeber und Angestellten oder aber zwischen Unternehmer und Kunde, übernimmt die Firmenrechtschutzversicherung die Kosten des Anwalts sowie die Gerichts- und wenn nötig die Zeugengebühren.
Ebenso wie die private Hausratversicherung unabdingbar ist, sollten Unternehmer eine Invetarversicherung abschließen. Sie sichert die Büroeinrichtung sowie die in der Werkhalle gelagerten Dinge bei Rohrbruch, Feuer, Hagel und Sturm. Sollte nach einem solchen Ereignis der Geschäftsbetrieb nicht mehr möglich sein, kann eine Ausfallversicherung den entstehenden Verlust übernehmen.