Beitragsbemessungsgrenze für freiwillig Versicherte 2009
Selbstständige und Freiberufler sowie Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze haben grundsätzlich die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse beizutreten. Die Höhe der Beiträge werden hierbei auf Basis der allgemeinen Beitragssätze von den Krankenkassen ermittelt.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden als Prozentsatz vom Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer ermittelt. Unter der Beitragsbemessungsgrenze versteht man dabei eine Einkommensgrenze, bis zu der die Beiträge kontinuierlich ansteigen. Ab einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleiben die Beiträge jedoch stabil, der eigentliche Beitragssatz sinkt somit.
Die Beiträge, die freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen haben, werden dabei nach Beitragsklassen festgesetzt. Für die Zuordnung zu einer dieser Beitragsklassen ist die Höhe des Einkommens sowie der weiteren Geldmittel maßgeblich. Für alle freiwillig Versicherten werden dabei Einnahmen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, die im Jahr 2009 bei 3.675 Euro liegt, veranschlagt.
Dabei haben freiwillige Mitglieder jedoch die Möglichkeit, geringere Einnahmen durch Vorlage ihres Einkommenssteuerbescheides nachzuweisen. Mindestens werden jedoch 75% der monatlichen Bezugsgröße herangezogen, was im Jahr 2009 75% von 1.890 Euro entspricht. Lediglich bei freiwillig Versicherten, die einen Anspruch auf den Existenzgründerzuschuss haben, kann die Beitragsbemessungsgrenze auf 1.260 Euro herabgesetzt werde.
Wer als freiwillig Versicherte über kein oder nur ein sehr geringes Einkommen verfügt (maximal 840 Euro pro Monat), muss lediglich den Mindestbeitrag bezahlen. Die Beiträge für freiwillig Versicherte werden in jedem Jahr neu angepasst. Der Bescheid zur Anpassung wird dabei in der Regel im Oktober verschickt und mit dem 01.01. des Folgejahres wirksam.