Beamtendarlehen und Beamtenkredite für Angestellte des Öffentlichen Dienstes
Beamtenkredite für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst ermöglichen eine zinsgünstige Finanzierung mit langjähriger Zinsfestschreibung.
Beamtendarlehen und Beamtenkredite sind eine Finanzierungsform, die speziell für die Berufsgruppe der Beamten entwickelt wurde. Sie stellen dabei eine Kombination aus tilgungsfreiem Darlehen und einer Renten- oder Lebensversicherung dar.
Während der Laufzeit bezahlt der Kreditnehmer dabei einzig die Zinsen des Beamtendarlehens, eine Tilgung erfolgt nicht. Gleichzeitig wird eine Kapitallebensversicherung angespart, mit deren Guthaben dann bei Ablauf des Beamtenkredites die Tilgung erfolgen kann. Sollte aufgrund der Verzinsung der Anlage ein Überschuss entstehen, steht dieser natürlich den Kreditnehmern zu. Neben dem zinsgünstigen Beamtendarlehen ist die Familie des Kreditnehmers durch die Versicherung zusätzlich abgesichert.
Grundsätzlich ist der Abschluss dieses Darlehens nur Beamten auf Lebenszeit wie etwa Richter, Berufssoldaten oder Finanzbeamten möglich. Doch auch Angestellte im Öffentlichen Dienst können von diesen günstigen Beamtenkredit profitieren, wenn sie eine mindestens fünfjährige Betriebszugehörigkeit nachweisen können. Auch unkündbar Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes (Mindestalter von 40 Jahren und 15jährige Zugehörigkeit) gehören zum antragsberechtigten Personenkreis.
Die Zinsbindung beim Beamtendarlehen kann je nach Kundenwunsch auf 12-20 Jahre vereinbart werden. Darlehenssummen reichen von 10.000 bis zu 200.000 Euro, je nach monatlichen Einkommen und Bonität. Da die Mittelverwendung des Beamtenkredits frei ist, kann es sowohl für Baufinanzierungen als auch für den Kauf von Möbeln oder Fahrzeugen verwendet werden. Wichtig ist jedoch, dass bereits bestehende Finanzierungen abgelöst werden.