Worauf man beim Darlehensvertrag achten sollte
Ein privater Darlehensvertrag kann für viele Menschen eine gute und günstige Alternative zu teuren Bankkrediten sein. Immer mehr Menschen finanzieren Konsum mit Krediten oder geraten in Situationen, in denen Fremdkapital aufgenommen werden muss. Ein privater Darlehensvertrag bildet hierbei den Rahmen für sogenannte private Darlehen.
Bei privaten Darlehen treten sowohl Gläubiger, als auch Schuldner als Privatpersonen auf. Beide Personen schließen einen Darlehensvertrag. Dieser kann sowohl nach mündlicher Abrede, als auch nach schriftlicher Vereinbarung zu Stande kommen. Es ist in jedem Fall ratsam, den Darlehensvertrag schriftlich abzuschließen. Nur so können spätere Missverständnisse effektiv ausgeräumt werden.
Neben den Namen und Anschriften beider Vertragspartner sollte der Darlehensvertrag den Kreditbetrag, die Verzinsung und die Laufzeit des Darlehens enthalten. Über die Art und Regelmäßigkeit, in der Zinszahlungen und Tilgungsleistungen erfolgen, sollte er ebenfalls Aufschluss geben. Prinzipiell empfiehlt es sich, Zins- und Tilgungsleistungen per Überweisung zu bezahlen. Im Verwendungszweck sollte klar erkennbar sein, worum es sich handelt. Beispielsweise: “Zins- und Tilgungsleistungen gem. Kreditvertr. vom 12.12.06″.
Privatdarlehen werden meistens nur innerhalb der Familie oder dem Bekanntenkreis vergeben. Oftmals stellen Freunde, Bekannte und Verwandte Darlehen zu günstigeren Konditionen bereit. Vorteile bieten sich für beide Seiten: Der Kreditnehmer kann Geld zu geringen Kosten leihen und der Kreditgeber kann eine höhere Rendite erzielen, als mit Bankeinlagen. Ob ein privates Darlehen in Frage kommt, muss aber letztlich jeder selbst entscheiden.

