Wirtschaftsnachrichten Kapitalfokus
Suche:
RSS | Nachrichten Archiv | Top News
  • Home
  • Wirtschaft
    • Unternehmen
    • Mittelstand
  • Börse
  • Finanzen
    • Altersvorsorge
    • Geldanlage
    • Sparen
  • Versicherung
    • Private Krankenversicherung
  • Steuern
  • Immobilien

Home / Versicherung / Private Krankenversicherung / Krankenversicherung / Wechsel: Von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln

Wechsel: Von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln

Versicherte in der PKV können unter bestimmten Voraussetzungen in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Einige Situationen erfordern sogar eine Pflichtversicherung in der gesetzliche Krankenversicherung.

Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen in Deutschland. Ihr gehören alle Arbeitnehmer, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung innehaben und die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreiten, an. Selbstständige und Freiberufler hingegen haben die Möglichkeit, sich privat zu versichern.

Wer einmal eine PKV abgeschlossen hat, kann aber ebenfalls wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dies ist dann der Fall, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird und der Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dabei ist zu beachten, dass der Wechsel von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung nur Personen unter dem 55. Lebensjahr möglich ist. Wer älter ist, kann nicht mehr wechseln.

Sofern Versicherte aufgrund des Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze in die PKV gewechselt haben, können sie beim Unterschreiten dieser Grenze wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Auch dann, wenn der Versicherte arbeitslos wird, wird er im Rahmen der Sozialversicherung pflichtversichert.

Auf Wunsch ist es möglich, das Versicherungsverhältnis während der Zeit der Arbeitslosigkeit ruhen zu lassen. Die Altersrückstellungen bleiben in diesem Fall erhalten. Gleiches gilt für das kurzzeitige Unterschreiten der Jahresentgeltgrenze. Auch dann kann die Versicherung ruhend gestellt werden, es ist lediglich der Anwartschaftsbeitrag zu bezahlen. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, kann nur nach ausführlicher Beratung geklärt werden.

Geschrieben am 11.06.2009 in Krankenversicherung
Anzeige

Verwandte Beiträge
  • Versicherungspflichtgrenze bei der gesetzlichen Krankenversicherung: Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Teil des Sozialversicherungssystems in Deutschland, dem grundsätzlich alle Arbeitnehmer angehören. Überschreitet der Verdienst jedoch die [...] ...
Deine Meinung schreiben

Anzeige
Themen
  • Arbeitslosengeld
  • Taschengeldtabelle
  • Höchststeuersatz
  • Ersatzlohnsteuerkarte
  • Zollkosten
  • Geschäftsinsolvenz
  • Privatinsolvenz
  • Top Beiträge
  • Lesetipps
  • Taschengeldliste: Taschengeld Empfehlung vom Jugendamt
  • Höhe des Steuerfreibetrags für Single 2008/2009
  • Die bestbezahltesten Jobs und Berufe der Welt
  • Kündigung in der Probezeit durch den Arbeitnehmer
  • Stahlpreis Entwicklung bedroht den Mittelstand
  • Höhe der Zollgebühren bei Bestellung aus dem Ausland
  • Taschengeldliste: Taschengeld Empfehlung vom Jugendamt
  • Höchststeuersatz beim Einkommen in Deutschland 2009
  • Spitzensteuersatz 2009 in Deutschland (Einkommen)
  • Diamantenbörse in Antwerpen, Frankfurt, Wien und Amsterdam
  • Berechnung der Grundsicherung (Sozialhilfe)
  • Aufrolldifferenz: Bedeutung und Definition
Kapitalfokus
  • Impressum
    Kontakt
Tools
  • News für die Homepage
Copyright © 2007 - 2009 | Kapitalfokus.de | Alle Rechte vorbehalten
Für Pressebox Pressemitteilungen ist allein der in den jeweiligen Firmeninformationen genannte Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel Urheber des Pressetextes und zugehöriger Bilder. Kapitalfokus.de übernimmt keine Haftung für die Korrektheit o. Vollständigkeit der dargestellten Pressemitteilungen.