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Steuervorteile bei der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine gute Möglichkeit, privat fürs Alter vorzusorgen. Für den Aufbau der späteren Rente können sogar steuerliche Vorteile genutzt werden.

Seit einigen Jahren haben Arbeitnehmer in Deutschland die Möglichkeit, durch Entgeltumwandlung über seinen Arbeitgeber eine private Altersvorsorge aufzubauen. Hierbei wird über den Arbeitgeber eine Versicherung abgeschlossen, die Beiträge hierzu fließen aus dem Bruttolohn und werden direkt vom Arbeitgeber an die Direktversicherung, die Pensionskasse oder den Pensionsfonds gezahlt. Somit sind die Beiträge auch steuerlich begünstigt und erhöhen die Leistungen in die jeweiligen Verträge und letztendlich natürlich auch die Höhe der späteren Rentenzahlungen.

Da die späteren Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge grundsätzlich steuerpflichtig sind, können die heutigen Beiträge steuerfrei eingezahlt werden. Die Besteuerung erfolgt dann erst im Alter, und zwar zu einem in der Regel deutlich niedrigeren Steuersatz. Dies gilt bis zu einem Höchstbetrag von aktuell 2.592 Euro im Jahr 2009, die lohnsteuerfrei investiert werden können. Dieser Betrag entspricht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West und kann sich somit jährlich ändern. Unter Umständen kann der steuerfreie Betrag sogar um 1.800 Euro erhöht werden, wenn bisher keine Verträge mit Pauschalbesteuerung vorhanden sind.

Dazu kommt, dass Arbeitnehmer, die sich für eine Direktversicherung entschieden haben, auf ihre Beiträge auch keine Sozialabgaben bezahlen müssen. Als Beitragsgrenze gelten hier ebenfalls vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Lediglich für den oben genannten Aufstockungsbetrag sind die Sozialabgaben fällig.

Geschrieben am 15.03.2009 in Steuervorteile
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