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Rürup und Riester-Rente im Altersvorsorge Vergleich

Rürup- und Riester-Rente bieten eine gute Möglichkeit, privat für das Alter vorzusorgen. Beide Varianten unterscheiden sich jedoch stark voneinander.

Da die Zahlungen der gesetzlichen Rente nicht mehr garantiert werden können, nutzen immer mehr Menschen die Möglichkeit, sich staatlich gefördert eine private Altersvorsorge aufzubauen. Zur Verfügung steht hierbei zum einen die Riester-Rente, zum anderen die Rürup-Rente. Beide Varianten sind aber nicht für jeden Anlegertyp geeignet, so dass ein Vergleich der beiden Altersvorsorgeprodukte notwendig ist.

Die Riester-Rente wurde im Zuge der Rentenreform eingeführt, bei der das Rentenniveau des Eckrentners von 70 auf 67% reduziert wurde. Sie ist somit vornehmlich für rentenversicherungspflichtige Bürger gedacht, die durch diese Rentenreform finanzielle Einbußen verkraften müssen. Für Selbstständige und Freiberufler ist die Riester-Rente nicht gedacht. Sie können sie nur dann abschließen, wenn ihr Ehepartner förderberechtigt ist und einen Vertrag abgeschlossen hat.

Je nach Wunsch kann die Riester-Rente entweder als Rentenversicherung, als Fonds- oder Banksparplan abgeschlossen werden. Jährlich erhalten Vertragsinhaber Zulagen von derzeit 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage. Für Kinder mit Geburtsjahr ab 2008 liegt die Förderung sogar bei 300 Euro. Diese Zulage wird, sofern mindestens 4% des Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt wurde, auf den Vertrag bezahlt. Gleichzeitig sind die Beiträge als Sonderausgaben (bis zu maximal 2.100 Euro pro Jahr) abzugsfähig.

Die Rürup-Rente hingegen ist für alle in Deutschland steuerpflichtigen Personen gedacht und kann somit von jedem Bürger abgeschlossen werden. Sie lohnt sich insbesondere für Selbstständige und Freiberufler, aber auch für Arbeitnehmer mit einem überdurchschnittlichen Einkommen. Zulagen werden bei der Rürup-Rente nicht gezahlt, dafür sind aber auch hier die Beiträge als Sonderausgaben ansetzbar. Der Maximalbetrag ist bei der Rürup-Rente deutlich höher, pro Person ist es hier möglich, über die Steuererklärung 20.000 Euro als Sonderausgaben anzurechnen und so nicht unerhebliche Einkommenssteuerbeträge zu sparen.

Beiden Rentenformen gemein ist die spätere Auszahlung der Anlagegelder als monatliche Rente, das Kapitalwahlrecht ist ausgeschlossen. Weiterhin bieten sie einen Schutz vor Pfändung und Hartz IV.

Geschrieben am 07.04.2009 in Riester-Rente
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