Private Krankenversicherung kündigen und wechseln
Die Kündigung einer privaten Krankenversicherung sowie der Wechsel zu einer anderen Gesellschaft ist grundsätzlich möglich. Hierbei müssen allerdings Fristen eingehalten werden.
Es gibt verschiedene Gründe, die einmal gewählte private Krankenversicherung zu wechseln, der wichtigste wird wohl die Unzufriedenheit mit dem Versicherungsunternehmen sein. Bei der Kündigung ist allerdings zu beachten, dass es hier auch Nachteile geben kann. So wird der Krankenkassenbeitrag anhand des Alters berechnet, so dass der neue Beitrag dann unter Umständen höher ausfällt.
Auch können Altersrückstellungen nur noch bei einem Wechsel bis zum 30.06. mitgenommen werden, und auch nur dann, wenn in den Basistarif gewechselt wird. Grundsätzlich ist bei der privaten Krankenversicherung ein vertraglich vereinbartes Kündigungsrecht von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres integriert. In der Regel gilt als Versicherungsjahr das Kalenderjahr, so dass die Kündigung bis zum 30.09. bei der Versicherung eingehen muss.
Bei relativ neuen Verträgen ist allerdings zu beachten, dass ein Mindestvertragsverhältnis eingehalten werden muss. Die Mindestvertragslaufzeit kann zwischen einem und drei Jahren liegen. Auf Wunsch kann die ordentliche Kündigung nur für gezielte Tarife oder aber für das Gesamtpaket ausgesprochen werden.
Zudem können Verträge der privaten Krankenversicherung aber auch außerordentlich gekündigt werden. Dies ist dann der Fall, wenn die Versicherung die Preise erhöht. Dann ist die Kündigung bis zum Tag der Beitragsanpassung möglich, Mindestvertragslaufzeiten müssen hier nicht berücksichtigt werden. Zu beachten ist dabei, dass der Vertrag nicht komplett gekündigt werden kann, wenn nur die Preise einzelner Tarife erhöht werden.
Wird beispielsweise nur der Preis für das Krankentagegeld erhöht, kann auch nur dies außerordentlich gekündigt werden. Bei Kosten-Tarifen jedoch kann das gesamte Kosten-Paket (ambulant, stationär, Zahntarif) kündigen, wenn nur einer der Tarife erhöht wird. In jedem Fall sollte bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung der Neuabschluss nicht vor dem Ende der Kündigungsfrist erfolgen, da andernfalls zwei Prämien bezahlt werden müssten.

