Private Krankenversicherung Basistarif Wechsel
Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung kann seit Januar 2009 abgeschlossen werden. Ein Wechsel in den Basistarif ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Seit Januar 2009 hat die Private Krankenversicherung einen Basistarif eingeführt, der in erster Linie die ambulante und stationäre Behandlung des Versicherten übernimmt. Separate Leistungen, wie beispielsweise die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, sind nicht enthalten.
Für einen Wechsel in den Basistarif ist es besonders vorteilhaft, dass für die Beitragsgestaltung lediglich das Alter und das Geschlecht der zu versichernden Person berücksichtigt werden. Vorerkrankungen oder gar chronische Krankheiten werden nicht berücksichtigt, Versicherte müssen somit weder mit Beitragserhöhungen noch mit einem Versicherungsausschluss rechnen.
Privat Versicherte, die bereits einen Tarif in der privaten Krankenversicherung nutzen, können noch bis zum 30.06.2009 in den Basistarif der PKV wechseln. Dieser Basistarif kann entweder von der bisherigen Krankenkasse oder einem anderen Versicherer angeboten werden. Das Positive bei dem Wechsel:
Die Altersrückstellungen werden bis zur Höhe des Basistarifs in den neuen Vertrag übernommen, so dass im Alter die Beiträge nicht zu stark steigen. Bisher war eine Mitnahme der Altersrückstellungen und somit auch ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zur anderen nicht sinnvoll.
Weiterhin können alle Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, ebenfalls in den Basistarif wechseln. Dies ist innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Wegfall der Versicherungspflicht möglich. Ein Wechsel ist jedoch nicht immer zu empfehlen, denn die Leistungen des Basistarifs sind nicht zwangsläufig besser. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich daher.

