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Private Krankenkasse vs. Gesetzliche Krankenkasse Vergleich

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland, der alle Arbeitnehmer in Deutschland bis zu einem bestimmten Bruttoeinkommen beitreten müssen. Dem gegenüber steht die private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler. Ein Vergleich zeigt die jeweiligen Vor- und Nachteile.

Wichtigster Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung ist die Beitragsberechnung. Erfolgt diese bei der gesetzlichen Krankenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze anhand des Bruttoeinkommens, ermitteln sich die Beiträge bei der privaten Krankenversicherung anhand des Alters sowie des Geschlechts und des Gesundheitszustandes. Da die private Krankenversicherung eine privatrechtliche Versicherung ist, können die Versicherungsunternehmen die Beitragsgestaltung selbst festlegen.

Neben dem Preis gibt es aber auch bei den Leistungen erhebliche Unterschiede. So übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung lediglich die medizinische Grundversorgung, also die stationäre sowie die ambulante Behandlung. Beim Arztbesuch sind jedoch zehn Euro Praxisgebühr fällig, für Rezepte wurde mittlerweile eine Rezeptgebühr sowie Zuzahlungen beschlossen.

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung hingegen orientieren sich maßgeblich am Wunsch des Versicherten. Wer auch hier lediglich die medizinische Grundversorgung absichern will, greift zum Basistarif der Gesellschaften. Weitergehende Leistungen können dann separat vereinbart werden, was allerdings auch zu höheren Preisen führt. Praxisgebühr, Rezeptgebühr sowie Zuzahlungen für Medikamente gibt es in der Privatversicherung jedoch nicht.

Doch auch die gesetzliche Krankenversicherung bietet Vorteile: So bietet sie für Familienmitglieder eine kostenlose Familienversicherung. So können Kinder beispielsweise beitragsfrei mitversichert werden. Bei der privaten Krankenversicherung muss für jedes Familienmitglied, das versichert werden soll, ein separater Beitrag gezahlt werden. Letztendlich unterscheiden sich beide Versicherungen auch in der Art der Abrechnung.

Genügt bei Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung die Vorlage der Chipkarte für die Behandlung, müssen privat Versicherte die Behandlungskosten erst einmal selbst tragen. Diese Kosten werden im Anschluss an die Einreichung der Rechnung von der privaten Krankenversicherung erstattet.

Geschrieben am 06.05.2009
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