Neues GmbH-Recht: Existenzgründung im Mittelstand wird erleichtert
(pressebox) Braunschweig, 18.11.2008 – Seit dem 1. November dieses Jahres gilt ein neues GmbH-Recht. Das Reform-Werk gilt als größtes seit 100 Jahren und soll die Gründung von Unternehmen als “Gesellschaft mit beschränkter Haftung” billiger und unbürokratischer machen.
“Vor allem bei mittelständischen Betrieben ist die Rechtsform der GmbH weit verbreitet”, weiß Josef Spang, BVMW-Landesbeauftragter Niedersachsen/Bremen. Und gerade für den Mittelstand bietet das Recht neue Möglichkeiten.
So gibt es zum Beispiel jetzt mit der so genannten Mini GmbH eine auf kleine und mittlere Unternehmensgründungen abgestimmte Version der bisherigen GmbH. Mit einem Mindestkapital von einem Euro besteht bei der Mini GmbH die Möglichkeit, eine Existenzgründung in Form einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft vorzunehmen.
Ansonsten reichen als Mindeststammkapital nach neuem Recht 10.000 statt 25.000 Euro. Ein Mustergesellschaftsvertrag für “unkomplizierte Standardgründungen” soll den Einstieg erleichtern. “Das neue Recht ist zwar einfacher zu verstehen und umzusetzen”, so Spang, “aber es gibt natürlich dennoch Erklärungsbedarf.” Für umfassende Informationen sorgt der Referent des Abends, Dr. Jörg-Rainer Hens, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Ansprechpartner:
Herr Josef Spang
Telefon: +49 (4171) 692821
BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V.
Am Grabenacker 22
D-76275 Ettlingen/Baden

