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Home / Versicherung / Private Krankenversicherung / Mindestbeitrag zur gesetzlichen und privaten Krankenkasse

Mindestbeitrag zur gesetzlichen und privaten Krankenkasse

Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillige Mitglieder beizutreten. Die Krankenkassen Beiträge werden in diesem Fall wie für alle anderen Versicherten auch als Prozentsatz vom Bruttoeinkommen berechnet.

Die Beitragsgestaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich an den notwendigen finanziellen Mitteln, die Krankenkassen-Beitragssätze werden von der Bundesregierung festgelegt. Aktuell müssen Versicherte einen Mindestbeitrag von 15,5% (ab Juli 2009 nur noch 14,9%) ihres Bruttoeinkommens in die gesetzliche Krankenkasse abführen. Dies gilt auch für Menschen, die die gesetzliche Krankenkasse freiwillig nutzen. Grundsätzlich werden dabei beitragspflichtige Einnahme-Mindestbeitrag von 840 Euro im Jahr 2009 angenommen.

Für Selbstständige gelten demgegenüber höhere Mindest-Einnahmen, diese liegen im Jahr 2009 bei 1.890 Euro, bei Existenzgründern werden lediglich 1.260 Euro Einkommen angenommen. Diese Mindesteinnahmen gelten so lange, bis der Selbstständige die tatsächlichen Einnahmen seiner Krankenkasse nachweisen kann. Gerade dann, wenn die tatsächlichen Einnahmen niedriger ausfallen, sollte man möglichst schnell handeln, um so auch seinen Beitrag zur Krankenkasse zu senken.

Als Existenzgründer werden dabei alle Personen angesehen, die nach dem Sozialgesetzbuch III. Teil Förderung für Existenzgründer erhalten. Für Selbstständige kann in bestimmten Ausnahmefällen ebenfalls der geringere Einkommensbetrag gelten. Dies ist jedoch erst dann möglich, wenn der Selbstständige nachweisen kann, dass er durch die höheren Beiträge unzumutbar belastet wird.

Für Versicherte in der Privaten Krankenkasse gelten grundsätzlich keine Mindestbeiträge. Die Krankenkassen legen hier ihre Beiträge nach dem Alter und dem Geschlecht sowie den gewünschten Leistungen fest. Einen Mindestbeitrag analog der gesetzlichen Krankenkassen gibt es hier nicht. Durch Vergleiche können Versicherte jedoch einen günstigen Tarif finden, der sie nur wenig belastet.

Geschrieben am 12.06.2009
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