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Home / Wirtschaft / Kündigung in der Probezeit durch den Arbeitnehmer

Kündigung in der Probezeit durch den Arbeitnehmer

Wenn man in seiner Firma keine Perspektive mehr für einen eventuellen Aufstieg sieht oder sich einfach beruflich neu orientieren möchte, wird man sich sicher irgendwann mit dem Thema Kündigung auseinander setzen müssen.

Zu Kündigen fällt natürlich umso schwerer, wenn das Arbeitsklima gut ist. Hinzu kommen auch Ängste vor der Zukunft, ob man die richtige Entscheidung trifft. Wenn jemand aber diesen Schritt wagt, ist die Kündigung in der Regel auch wohl überlegt.

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Eine Kündigung muss auf jeden Fall in schriftlicher Form erfolgen. Am besten gibt man diese persönlich ab und lässt sich den Empfang quittieren oder man sendet die Kündigung per Einschreiben an den Arbeitgeber.

Vorher sollte man sich über die jeweiligen Kündigungsfristen informieren, die auf jeden Fall eingehalten werden müssen. Wird die Kündigung in der Probezeit ausgesprochen, sind die Kündigungsfristen relativ kurz von 2 Wochen bis zu 1 Monat. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig, jedoch kann man durchaus Gründe angeben, sofern sie nicht negativ behaftet sind.

Dies macht auf jeden Fall einen besseren Eindruck und schützt vor eventuellem Groll des Arbeitgebers, der sich sonst möglicherweise im Arbeitszeugnis niederschlagen könnte. Wer sich in der Firma im Grunde wohlgefühlt hat, kann auch Entgegenkommen zeigen und das Arbeitsverhältnis später beenden, als die tariflich vorgeschriebenen Kündigungsfristen verlangen.

Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn noch wichtige Projekte anstehen, die kurz vor dem Abschluss stehen. Auf diese Weise kann man bei dem Arbeitgeber trotz der Kündigung noch Pluspunkte sammeln und dadurch bei neuen Arbeitgebern mit guten Referenzen aufwarten.

Geschrieben am 01.03.2009

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