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Kreditkarte sperren bei Kartenverlust

Der Verlust einer Kreditkarte kann weitreichende finanzielle Folgen haben. Es ist daher wichtig, die Kreditkarte umgehend zu sperren, sobald der Verlust bekannt wird.

Kreditkarten bieten die Möglichkeit, allein mit der 16stelligen Kreditkartennummer, die auf der Kartenvorderseite eingeprägt ist sowie der Unterschrift, zu bezahlen. Bei Bezahlungen im Internet ist neben der Kreditkartennummer noch die Sicherheitsnummer auf der Rückseite anzugeben, um das Geschäft abzuwickeln.

Ein Verlust der Kreditkarte ist daher ein hohes Risiko, denn vielfach wird die Unterschrift des Kartenvorlegers nicht geprüft, sofern die eingegebenen Daten im Internet korrekt sind, kann auch hier keine weitere Prüfung vorgenommen werden. Bis zur Höhe des Kartenlimits, welches meist einige Tausend Euro beträgt, kann dann ohne Weiteres verfügt werden.

Es ist daher wichtig, dass Karteninhaber ihre Kreditkarte bei Verlust umgehend sperren. Dies kann zum einen über die jeweiligen Sperrnummern der Kreditkartenunternehmen erfolgen, aber auch der zentrale Sperrnotruf in Deutschland, die 116 116, kann genutzt werden. Diese zentrale Sperrnummer kann auch aus dem Ausland angerufen werden, dann natürlich mit der Vorwahl 0049 oder +49. Grundsätzlich sind die Mitarbeiter des Sperrnotrufes 24 Stunden am Tag, auch am Wochenende und an Feiertagen, tätig.

Sofort mit der Sperrung der Kreditkarte geht das Risiko weiterer Zahlungen vom Karteninhaber auf das Kreditinstitut über. Für Schäden jedoch, die vor der Sperrmeldung entstanden sind, muss der Karteninhaber haften, sofern er die Karte grob fahrlässig, zum Beispiel durch Liegenlassen im Restaurant, verloren hat. Kann dem Karteninhaber keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, wird die Haftung auf nur 50 Euro beschränkt.

Geschrieben am 11.04.2009 in Kreditkarte
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